Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Infekte in Kita, Schule & Co.

Wenn Kinder krank werden, stellt sich oft die Frage, ob die Schule, der Kindergarten oder die Kindertagesstätte wissen muss, um welche Krankheit es sich handelt. Hier finden Sie zahlreiche Informationen rund um Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen.

Eine rechtzeitige Information der Einrichtung bei Infekten kann andere Kinder vor einer Ansteckung schützen.

Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass Eltern oder Sorgeberechtigte dazu verpflichtet sind, der Gemeinschaftseinrichtung jede möglicherweise ansteckende Erkrankung möglichst frühzeitig zu melden.

Gemeinschaftseinrichtungen sind Orte, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, also Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen, Heime und Ferienlager. Bedingt durch enge Kontakte ist hier die Gefahr, Krankheitserreger zu übertragen, besonders hoch.

Vor allem, wenn eine Krankheit diagnostiziert wird, gegen die geimpft werden kann, muss die Einrichtung, die das Kind besucht, sofort telefonisch davon erfahren. Denn oft ist es dann noch möglich, die anderen Kinder aus der Gruppe oder Klasse zu schützen.