Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Mumps

Mumps ist eine ansteckende Viruskrankheit, die oft gefährliche Komplikationen, vor allem des Gehirns, der Hoden und Bauchspeicheldrüse verursacht und auch zu bleibenden Behinderungen, z.B. Taubheit und Unfruchtbarkeit führt.

Beschwerden, Ansteckung und Inkubationszeit

Symptome sind Fieber und eine entzündliche Schwellung der Ohrspeicheldrüsen.

Eine Ansteckung ist sieben Tage vor und bis neun Tage nach Beginn der Ohrspeicheldrüsenschwellung möglich. Die Zeit zwischen der Ansteckung mit dem Erreger und dem Ausbruch der Erkrankung beträgt zwölf bis 25 Tage (meist 16 bis 18 Tage).

Kontaktpersonen und Wiederzulassung

Familienangehörige, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen, benötigen ein Arztattest (wegen Impfbescheinigung etc.)! Erkrankte dürfen frühestens neun Tage nach Beginn der Ohrspeicheldrüsenschwellung wieder in Schule, Kita und Co.

Ein Attest vom Arzt ist nicht erforderlich, denn das Gesundheitsamt legt Ausschlusszeiten fest!

Impfung

Die Erkrankung kann durch zweimalige Impfung verhindert werden. Die erste Impfung erfolgt in der Regel im Alter von elf bis 14 Monaten mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) sowie Windpocken (V). Bis zum Ende des zweiten Lebensjahres (15 bis 23 Monate) soll auch die zweite Impfung (MMRV) erfolgt sein, um den Impfschutz möglichst frühzeitig zu erreichen.

Empfohlen wird die MMR-Impfung auch allen nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, besonders Frauen im gebärfähigen Alter und allen Personen, die in der Betreuung von Immungeschwächten oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten.

Die Impfungen werden in der Regel gut vertragen und sind auch im Erwachsenenalter wichtig wegen der hohen Rate an Komplikationen im Erkrankungsfall.

Für Rückfragen stehen Ihnen Ansprechpartner des Gesundheitsamtes unter der Rufnummer 0228 – 77 37 64 gerne zur Verfügung.