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Bundesstadt Bonn

Bindehautentzündung (Konjunktivitis)

Bei Kindern ist die Bindehautentzündung ein häufig auftretendes Krankheitsbild. Aufgrund ihres noch nicht ausgereiften Immunsystems sind vor allem Säuglinge und Kleinkinder betroffen. Es kommt zu einer Rötung der Augen, Fremdkörpergefühl und Juckreiz. Die Augen können, vor allem morgens, verklebt sein und brennen.

Gesundheitsamt der Stadt Bonn
Stand: Dezember 2023

Was sind die Ursachen?

Am häufigsten tritt die Symptomatik bei Kindern im Rahmen eines durch Viren ausgelösten Infektes der oberen Atemwege auf. Die Symptomatik klingt meist innerhalb weniger Tage ohne besondere Therapie ab. Seltener sind Bakterien Auslöser einer Bindehautentzündung. Auch Fremdkörper im Auge oder allergische Reaktionen können eine Entzündung der Bindehaut verursachen. Die seltene Keratokonjunktivitis epidemica wird durch Adenoviren verursacht und ist sehr ansteckend.

Wie wird eine Bindehautentzündung behandelt?

Die Behandlung richtet sich nach der Ursache.

Bei der durch Viren verursachten Form der Bindehautentzündung gibt es keine ursächliche Therapie, insbesondere sind antibiotische Augentropfen nicht geeignet. Die Augen können mit abgekochtem Wasser oder Kochsalzlösung von außen nach innen mit Kompressen gereinigt werden. Zur Besserung der Symptomatik können „künstliche Tränen“ sinnvoll sein. Die Anwendung von Kamille, Gräsern und Heilkräutern am Auge kann Allergien auslösen und ist daher nicht zu empfehlen. Bei einer durch Bakterien ausgelösten Bindehautentzündung kann unter Umständen eine antibiotische Behandlung erforderlich sein.

Wichtig!

Bei hohem Fieber, starken Schmerzen am Auge oder einer Verschlechterung des Sehvermögens ist die Vorstellung bei einem Kinderarzt oder Augenarzt zu empfehlen.

Was bedeutet eine Bindehautentzündung für den Kita- oder Schulbesuch?

Bei leichten oder abklingenden Infekten der oberen Atemwege mit Reizung der Bindehaut ist ein Ausschluss vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung nicht prinzipiell erforderlich.

Kinder mit Bindehautentzündung im Rahmen einer akuten fieberhaften Erkältung sollten zum Schutz der anderen Kinder keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen.

Die Wiederzulassung zur Gemeinschaftseinrichtung ist nicht an die Gabe antibiotischer Augentropfen oder ein ärztliches Attest gebunden.

Die Gemeinschaftseinrichtung informiert das Gesundheitsamt gemäß § 34 IfSG über das Auftreten von zwei oder mehreren in Zusammenhang stehenden schwerwiegenden Erkrankungen.

Für Rückfragen stehen Ihnen Ansprechpartner des Gesundheitsamtes unter der Rufnummer 0228 – 77 37 64 gerne zur Verfügung.