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Bundesstadt Bonn

Hepatitis A (infektiöse Gelbsucht)

Hepatitis A, auch Gelbsucht genannt, ist eine Leberentzündung und wird durch die Ansteckung mit dem Hepatitis-A-Virus (HAV) hervorgerufen. Die Krankheitserreger werden über den Mund aufgenommen und vom Erkrankten mit dem Stuhlgang ausgeschieden.

Ein Großteil der Erkrankungen wird auf Reisen in warme Länder (Mittelmeerländer, Tropen und Subtropen) erworben, in denen der Hygienestandard niedrig ist und die Erkrankung deshalb häufiger vorkommt.

Beschwerden

Bei Kleinkindern oft ohne Symptome, ansonsten Übelkeit, Bauchschmerzen, Fieber, später Erbrechen und Durchfall, Dunkelfärbung von Urin, Hellfärbung von Stuhl sowie Gelbfärbung der Augen (Augenweiß) und eventuell der Haut, Juckreiz.

Erwachsene erkranken in der Regel schwerer. Je nach Alter und Vorerkrankung kommen (wenige) Todesfälle vor. Der Nachweis einer Infektion ist über die Untersuchung von Stuhl oder Blut möglich.

Die Krankheit heilt stets vollständig aus und hinterlässt lebenslange Immunität.

Inkubation und Ansteckung

Die Zeit zwischen der Ansteckung mit dem Erreger und dem Ausbruch der Erkrankung beträgt zwei bis sieben Wochen. Eine Ansteckung ist zehn bis 14 Tage vor bis zehn bis 14 Tage nach Krankheitsbeginn möglich. Kinder können unerkannt erkranken und dennoch andere Personen anstecken.

Die Ansteckung erfolgt über

  1. erregerhaltige Speisen und Getränke, vor allem bei Verzehr von nicht oder zu kurz erhitzten Speisen – insbesondere von Meeresfrüchten oder mit Fäkalien gedüngtem Gemüse, Obst oder Salat – Leitungswasser, Badewasser und Eiswürfel, sowie
  2. vom Erkrankten berührte Gegenstände oder den direkten Kontakt über nicht desinfizierte Hände des Erkrankten.

Kontaktpersonen und Wiederzulassung

Familienangehörige, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen oder im Lebensmittelbereich arbeiten, benötigen ein Arztattest. Eine Woche nach Beginn der Gelbsucht dürfen Erkrankte wieder Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule und Kita besuchen. Ein Attest vom Arzt ist nicht erforderlich. Das Gesundheitsamt legt Ausschlusszeiten fest.