Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Durchfallerkrankungen / Erbrechen

Verdacht auf Noroviren: Nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dürfen Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die an ansteckungsfähigem Durchfall mit oder ohne Erbrechen (infektiöser Gastroenteritis) erkrankt sind, den Kindergarten nicht besuchen.

Kinder im Vorschulalter erkranken häufiger als Schulkinder an ansteckenden Durchfallerkrankungen. Ein Grund dafür kann die im Kleinkindalter noch unzureichende Händehygiene sein. Vor allem in der kalten Jahreszeit besteht der Verdacht auf  Norovirus-Infektionen (Öffnet in einem neuen Tab).

Beschwerden

Erbrechen, Durchfall, Krankheitsgefühl. Ein Attest vom Arzt ist nicht erforderlich. 

Inkubationszeit und Ansteckung

Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen der Ansteckung mit dem Erreger und dem Ausbruch der Erkrankung, beträgt wenige Stunden bis drei Tage.

Etwa drei Tage nach Genesung sinkt die Erregerausscheidung im Stuhlgang, hält aber noch tage- oder wochenlang an. Behalten Sie Ihr Kind, wenn es an Durchfall oder Erbrechen erkrankt, deshalb nicht nur während der Erkrankung, sondern danach noch weitere zwei bis drei Tage zuhause! Dadurch wird die Ansteckungsgefahr in der Gemeinschaftseinrichtung deutlich geringer. Denn die Erreger werden noch ausgeschieden, wenn der Stuhlgang wieder fest ist. Keiner ist durch Antikörper geschützt. Jeder kann schnell wieder erkranken!

Kontaktpersonen und Wiederzulassung

Geschwisterkinder ohne Symptome dürfen den Kindergarten oder die Schule weiter besuchen.

Das erkrankte Kind sollte frühestens zwei, besser drei Tage nach Symptomfreiheit erst wieder die Schule oder Kita besuchen.

Weiterführende Informationen vor allem zu Hygienemaßnahmen erhalten Sie hier:

 Robert-Koch-Institut (Öffnet in einem neuen Tab)

Für Rückfragen stehen Ihnen Ansprechpartner des Gesundheitsamtes unter der Rufnummer 0228 – 77 37 64 gerne zur Verfügung.