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Bundesstadt Bonn

Borkenflechte

Bei der Borkenflechte (Impetigo contagiosa) handelt es sich um eine durch Bakterien ausgelöste, meist oberflächliche Infektion der Haut. Sie kommt vorwiegend bei Kleinkindern und Säuglingen vor und ist ansteckend, aber selten gefährlich.

Beschwerden

Meist ist zunächst die Haut im Gesicht um Nase und Mund herum befallen. An den zunächst juckenden und geröteten Stellen entstehen Pusteln, vielleicht auch Eiterbläschen und später gelbe Krusten. Andere mögliche Beschwerden sind zum Beispiel Fieber oder Lymphknotenschwellungen.

Über die Hände (durch Kratzen) können auch andere Körperstellen infiziert werden. Wird die Borkenflechte richtig behandelt, heilt sie in der Regel ohne Komplikationen und Narben ab. Am häufigsten tritt die Erkrankung in den warmen Monaten des Frühjahrs und Sommers auf. Neurodermitis und andere Hauterkrankungen sowie Störungen der körpereigenen Abwehr (Immunschwäche) können eine Infektion begünstigen.

Komplikationen durch Entzündungen anderer Organe (Augen, Ohren oder Nieren) sind sehr selten und durch rechtzeitige Therapie mit Salben und / oder Antibiotika zu verhindern.

Inkubation und Ansteckung

Die Inkubationszeit ist die Zeit zwischen der Ansteckung mit dem Erreger und dem Ausbruch der Erkrankung. Sie beträgt bei der Borkenflechte meist zwischen zwei und zehn Tagen.

Ursache für die Hauterkrankung sind Bakterien, meist Staphylokokken und Streptokokken. Die Übertragung erfolgt als sogenannte  Schmierinfektion, das heißt über den direkten Kontakt mit den geröteten Hautstellen. Die Bakterien können aber auch über Kleidungsstücke und andere Wäsche, die damit Kontakt hatte, übertragen werden. 

Außerdem sind hygienische Maßnahmen einzuhalten, um eine weitere Ausbreitung der Schmierinfektion zu vermeiden. So sollten zum Beispiel die Fingernägel kurz geschnitten und sauber gehalten werden.

Für Erkrankte gilt in Gemeinschaftseinrichtungen ein Besuchs- oder Tätigkeitsverbot (§ 34 Abs. 3 IfSG). Eine Wiederzulassung ist bei einer wirksamen Antibiotikatherapie nach 24 Stunden möglich, eitrige Hautveränderungen dürfen nicht mehr bestehen. Sofern keine antibiotische Therapie erfolgt, ist eine Wiederzulassung erst nach Abheilung der betroffenen Hautareale angezeigt.

Für Rückfragen stehen Ihnen Ansprechpartner des Gesundheitsamtes unter der Rufnummer 0228 – 77 37 64 gerne zur Verfügung.