Ergebnisse der Kommunalwahlen 2020 für Bonn
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in unserer Stadt sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet der Bundesstadt Bonn wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Alle Wahlberechtigten können dann jeweils eine Stimme abgeben
- für den Rat der Bundesstadt Bonn
- und für eine der vier Bezirksvertretungen Bonn, Beuel, Bad Godesberg oder Hardtberg (je nach Wohnort in Bonn).
Zusätzlich wird seit 2020 an diesem Tag in einer Direktwahl über das Oberbürgermeister-Amt entschieden.
Aktuelles
- Wahlbekanntmachung Kommunalwahlen 2020PDF-Datei229,81 kB
- Bekanntmachung der Sitzung des Kommunalwahlausschusses am 17. September 2020PDF-Datei429,69 kB
- Zugelassene Wahlvorschläge für das Amt der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters, des Rates und der vier BezirksvertretungenPDF-Datei215,20 kB
- Bekanntmachung - Aufnahme von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern in das WählerverzeichnisPDF-Datei7,76 kB
- Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen 2020 - Aufforderung zur Einreichung von WahlvorschlägenPDF-Datei50,21 kB
Weitere Informationen des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ergebnis der Kommunalwahlen 2014
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