Der Deutsche Bundestag, die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland, besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Die Bundestadt Bonn ist Wahlkreis 96 Bonn von insgesamt 299 Wahlkreisen im Bundesgebiet.
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Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag, 15. August 2021, mit erstem Wohnsitz in Bonn gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Anschließend werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt, die bis zum 5. September 2021 bei den Wahlberechtigten eingegangen sein müssen.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind unter anderem Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde oder schuldunfähige Straftäter, die in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurden.
Erst- und Zweitstimme
Alle Wahlberechtigten haben jeweils zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei.
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Sofern sie an Bundestagswahlen teilnehmen möchten, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen, in der sie zuletzt gemeldet waren.
Zur Teilnahme von Deutschen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, ist die Übersendung eines Antrags mit Originalunterschrift erforderlich.
Der Antrag kann auf der Seite des Bundeswahlleiters als ausfüllbare PDF heruntergeladen werden. Anschließend muss er persönlich und handschriftlich unterzeichnet dem Wahlamt Bonn im Original an folgende Adresse gesendet werden:
Bundesstadt Bonn
Wahlamt
Berliner Platz 2
D-53111 Bonn
Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Bitte beachten Sie, dass Briefwahlunterlagen erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel versandt werden können. Dies kann frühestens etwa sechs Wochen vor der Wahl erfolgen. Daher ist es wichtig, dass der Antrag rechtzeitig ca. sechs Wochen vor der Wahl gestellt ist.
Weitere Informationen zum Thema:
Briefwahl
Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Bundesstadt Bonn eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich zum Beispiel während der Wahl vorübergehend im Ausland befinden.
Zur Zeit können Briefwahlunterlagen nur formlos beantragt werden.
Bitte senden Sie Ihren Antrag auf dem Postweg oder per E-Mail unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Geburtsdatums, der Anschrift Ihres Hauptwohnsitzes und - falls gewünscht – der Adresse, an die die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen, an die
Bundesstadt Bonn
Wahlamt
Berliner Platz 2
D-53111 Bonn
E-Mail: wahlenbonnde
Beachten Sie bitte, dass die Briefwahlunterlagen mit dem Wahlschein erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel versandt werden können. Dies kann frühestens etwa sechs Wochen vor der Wahl erfolgen.
Wer kann gewählt werden?
Kreiswahlvorschläge können sowohl von Parteien als auch von einzelnen Wahlberechtigten und von Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden.
Parteien können an der Bundestagswahl mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen sowie mit eigenen Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) in den Ländern teilnehmen. Eine Partei darf in jedem Land nur eine Landesliste einreichen. Landeslisten können nur von Parteien eingereicht werden.
Einzelbewerberinnen und -bewerber können von Wahlberechtigten oder Wählergruppen vorgeschlagen werden und in einem (beliebigen) Wahlkreis in Deutschland kandidieren ohne dort einen Wohnsitz haben zu müssen.
Die erforderlichen Formblätter für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge in Bonn werden bei den Bürgerdiensten, Wahlamt (33-0), Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 4 B, 53111 Bonn, bereitgehalten.
Die Kreiswahlvorschläge müssen bis zum 19. Juli 2021, 18 Uhr, bei der Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 96 Bonn, Bürgerdienste der Bundesstadt Bonn, Wahlamt (33-0), Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 4 B, 53111 Bonn, schriftlich eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Thema
Frühere Wahlergebnisse in Bonn
Ergebnis der Bundestagswahl 2017
Bei der Bundestagswahl am 24. September 2017 zog Ulrich Kelber als Bonner Direktkandidat in den 19. Deutschen Bundestag ein. Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen) und Alexander Graf Lambsdorff (FDP) gelang über ihre jeweilige Landesliste der Einzug ins deutsche Parlament.
Laut amtlichen Endergebnis gaben 34,86 Prozent der Bonnerinnen und Bonner, die zur Wahl gegangen waren, Ulrich Kelber (SPD) ihre Erststimme. Alexander Graf Lambsdorff (FDP) erhielt 10,46 Prozent der Stimmen. Katja Dörner erreichte 8,41 Prozent.
Bei den Zweitstimmen kam die CDU auf 29,76 Prozent, die SPD auf 20,15 Prozent und die FDP lag bei 15,69 Prozent. Die Grünen erhielten 14,06 Prozent, die Linke erreichte 9,56 Prozent und die AfD 7,33 Prozent.
Die Wahlbeteiligung lag mit 79,28 Prozent leicht höher als 2013 (77,27 Prozent). Die höchste Wahlbeteiligung bei einer Bundestagswahl registrierte Bonn im Jahr 1972 mit 90,8 Prozent.
Über 227.000 Bonnerinnen und Bonner waren im Wahlkreis 96 Bonn für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag wahlberechtigt. Im Vorfeld hatten mehr als 67.000 Bürger ihre Wahlunterlagen beantragt. Das amtliche Endergebnis stellte der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch, 27. September 2017, fest.
Frühere Wahlergebnisse in Bonn
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