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Bundesstadt Bonn

Verdacht auf Wildgeflügelpest: Keine veterinärbehördlichen Maßnahmen vorgesehen

In Bonn gibt es den Verdacht auf Vogelgrippe bei Wildvögeln: An zwei toten Gänsen aus der Bonner Rheinaue wurde das Virus nachgewiesen. Veterinärbehördliche Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.

Das Ergebnis muss noch durch das Friedrich-Löffler-Institut, dem nationalen Referenzzentrum für Aviäre Influenza, bestätigt werden. Im Falle einer amtlichen Feststellung der Aviären Influenza bei Wildvögeln können Behörden zwar Maßnahmen, wie zum Beispiel die Anordnung einer Stallpflicht für Hausgeflügel oder das Einrichten eines Sperrbezirkes, erlassen. Nach Einschätzung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) besteht derzeit in NRW aber keine Notwendigkeit, von diesen Maßnahmen Gebrauch zu machen.  

Die Veterinärdienste der Stadt Bonn empfehlen Geflügelhaltenden dennoch, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen, um zu verhindern, dass das Virus übertragen wird. Anders als bei der Wildgeflügelpest sind veterinärbehördliche Maßnahmen bei der Hausgeflügelpest verpflichtend. 

Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Sie wird durch aviäre Influenzaviren (AI-Viren) übertragen und ist bei Vögeln hochansteckend. Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt wie etwa über Ausscheidungen. Laut Robert-Koch-Institut besteht für die Übertragung der Krankheit auf den Menschen eine erhebliche Barriere, bei intensivem Kontakt zu erkrankten oder toten Vögeln ist die Übertragung aber möglich. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ist nicht nachgewiesen.   

Die Stadt Bonn empfiehlt Spaziergänger*innen den direkten Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden. Tote Tiere können Bonnorange gemeldet werden.