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Bundesstadt Bonn

Gleichstellungsstelle

Logo der Gleichstellungsstelle der Bundesstadt Bonn

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde vor über 70 Jahren hier in Bonn verabschiedet. Den „Müttern des Grundgesetzes“, insbesondere der Juristin Elisabeth Selbert, war es zu verdanken, dass mit Artikel 3 Absatz II die Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1949 Verfassungsrang bekam:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Auf dieser Grundlage engagiert sich die Gleichstellungsstelle der Bundesstadt Bonn, die von Stephanie Clemens-Krämer als Gleichstellungsbeauftragten geleitet wird, auf allen Tätigkeitsfeldern im Sinne der Gleichstellung sowohl für die Stadtverwaltung als auch für die Stadtgesellschaft Bonn.

Gleichberechtigung der Geschlechter muss von allen gelebt werden.

Stephanie Clemens-Krämer

„Ich halte das Thema Gleichstellung im Hinblick auf die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit für wichtiger denn je. Ich möchte mich aktiv für familienbewusste Arbeitsbedingungen sowohl in unserer Stadtverwaltung als auch in der Bonner Stadtgesellschaft einsetzen. Gleichberechtigung der Geschlechter muss von allen gelebt werden. Gemeinsam mit meinem Team von der Gleichstellungsstelle möchte ich hierzu Maßnahmen durchführen und mit Ihnen ins Gespräch kommen“, sagt Stephanie Clemens-Krämer.

Die Gleichstellungsstelle

  • setzt sich für die Gleichberechtigung in der Stadtverwaltung und in der Stadtgesellschaft ein
  • erstellt den Gleichstellungsplan für die Stadtverwaltung und verfolgt die damit gesetzten Ziele
  • berät persönlich und vertraulich zu Gleichstellungs- und Gleichberechtigungsfragen
  • ist offen für Anregungen, Fragen oder Beschwerden, die Gleichstellung und Chancengleichheit betreffen
  • arbeitet mit Bonner Frauengruppen und Organisationen zusammen, die sich für Chancengleichheit einsetzen
  • führt Workshops und Veranstaltungen durch

Wir unterstützen Sie gerne und geben Hilfestellung in Fragen der Ungleichbehandlung und vermitteln Sie gegebenenfalls an andere Beratungs- oder amtliche Stellen.

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