Das Europäische Parlament ist ein wichtiges Forum für die politische Debatte und die Beschlussfassung in der Europäischen Union (EU). Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden direkt von den Wählenden in allen Mitgliedsstaaten gewählt. Das Parlament vertritt somit die Interessen der Menschen im Hinblick auf die EU-Gesetzgebung und stellt sicher, dass die Arbeitsweise der anderen EU-Organe demokratischen Grundsätzen folgt.
Wahl des Europäischen Parlaments
Alle fünf Jahre werden die Europa-Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher, geheimer und öffentlicher Wahl bestimmt. Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen. Jede wahlberechtigte Person verfügt dabei über eine Stimme, mit der sie einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann. Deutschland wählt 96 Abgeordnete.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltage das 16. Lebensjahr vollendet haben (also 9. Juni 2008 und früher geboren sind), seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Der Bundestag hatte am 10. November 2022 einem Gesetzentwurf zugestimmt, das Mindestwahlalter bei Europawahlen ab 2024 von 18 auf 16 Jahre zu senken.
Mehr Informationen zur Entscheidung des Deutschen Bundestags (Öffnet in einem neuen Tab)
Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag, 28. April 2024, mit erstem Wohnsitz in Bonn gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Anschließend werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt, die bis zum 19. Mai 2024 bei den Wahlberechtigten eingegangen sein müssen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind unter anderem Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.
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