Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Sportförderung

Der Sport ist ein fester, nicht mehr wegzudenkender Bestandteil des Lebens. Seine sozial- und gesundheitspolitische Bedeutung ist unbestritten. Ziel der Stadt Bonn ist es, den Freizeit-, Leistungs-, Spitzen- sowie Schulsport zu beleben und zu fördern.

Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Bonn (SpFöR)

Die Zuschüsse der Stadt werden auf der Grundlage der Sportförderungsrichtlinien gegenwärtig gewährt für

  • Anmietung von Sportstätten
  • Bau und Unterhaltung vereinseigener Sportstätten
  • Beschaffung von Sportgeräten
  • Leistungssportförderung
  • Jugendarbeit
  • Badbenutzung schwimmsporttreibender Vereine
  • Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung/Traditionsveranstaltungen

Gefördert werden ausschließlich eingetragene Bonner Amateur-Sportvereine, die den Fördervoraussetzung nach Abschnitt I, Nr. 1 der Sportförderrichtlinien entsprechen und bis zum 15. März eines Jahres folgende Nachweise vorlegen:

  • Vollständige Online-Eingabe der Bestandsdaten beim Landessportbund  (LSB), ersatzweise den städtischen Vereinsmeldebogen und den aktuellen Mitgliedernachweis des Stadtsportbundes Bonn e.V. und
  • einen gültigen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid