Ausschankgenehmigung
Nur wenn Vereine gewerblich, das heißt über den Selbstkostenpreis, Alkohol ausschenken, brauchen sie eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz (GastG). Speiseabgabe und Ausschank alkoholfreier Getränke sind gewerberechtlich erlaubnisfrei.
Bestehende Auflagen zur Hygiene sind bei der Lebensmittelüberwachung zu erfragen.
- Kontakt
- Ort
- Zeiten
Kontakt
Ort
Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Heilsbachstraße 26
53123 Bonn
Zeiten
Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 14 Uhr
und nach Vereinbarung
Belegung der Sportstätten
Benutzungszeitordnung
Bestandserhebungsbogen des Landessportbundes
Dank einer optimierten Zusammenarbeit von Landessportbund (LSB)und dem Sport- und Bäderamt ist es seit 2016 möglich, dass die von Bonner Sportvereinen beim LSB eingegebenen Bestandsdaten automatisch an die Sportverwaltung weitergeleitet werden. Daher ist eine Vorlage des städtischen Vereinsmeldebogens und des LSB-Bestandserhebungsbogen für ordentliche Mitglieder des Stadtsportbundes Bonn e.V. (SSB) nicht mehr erforderlich.
Außerordentliche Mitglieder des SSB legen auch weiterhin den städtischen Vereinsmeldebogen sowie die vom SSB bestätigten Mitgliederzahlen zusammen mit einem gültigen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid vor.
Die Förderfähigkeit ist bis zum 15. März des laufenden Jahres nachzuweisen.
Beregnungsanlagen
Die Vereine haben dafür Sorge zu tragen, dass die städtischen Plätze ausreichend bewässert werden. Zur Pflege der Sportplätze und zur Vermeidung von Staubbelästigungen sind die Beregnungsanlagen daher bei Bedarf von den Vereinen regelmäßig vor Trainings- und Spielbeginn und falls erforderlich auch zwischendurch einzusetzen.
Ehrenpreis Bonner Sport
Die Bundesstadt Bonn verleiht den „Ehrenpreis Bonner Sport“ jährlich. Geehrt werden Bonner Bürgerinnen und Bürger, Mitglieder Bonner Sportvereine und Betriebssportgemeinschaften sowie politische Gremien und Institutionen. Die Vorschläge können sowohl von den Vereinen selbst als auch von den Bürgerinnen und Bürgern, der Integrationsbeauftragten der Stadt sowie der Stadtverwaltung eingebracht werden. Über die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger entscheidet der Sportausschuss der Stadt Bonn.
Freiluftveranstaltungen
Bei Freiluftveranstaltungen auf städtischen Sportanlagen werden neben Sprachdurchsagen häufig auch Musikübertragungen und spezielle akustische Effekte angeboten. Dies führt zum Teil zu massiven Anwohnerbeschwerden. Die Immissionsgrenzwerte der Sportanlagen-Lärmschutzverordnung sind unbedingt einzuhalten. Sofern die Beschallung bei Freiluftsportveranstaltungen, über das übliche Maß (Sprachbeschallung!) hinausgeht, ist zwingend ein Beschallungskonzept zur Genehmigung einzureichen.
Flutlicht
Der Letzte macht das Licht aus! Das gilt auch beim Sport. Also denken Sie bitte daran, die Flutlichtanlage beim Verlassen der Sportanlage auszuschalten.
GEMA
Musikaufführungen bei Veranstaltungen in städtischen Sportstätten sind vom Nutzer bei der GEMA anzumelden. Das gilt auch für Sportveranstaltungen, bei denen kurze Musikstücke (zum Beispiel nach Torerfolgen oder in den Pausen) eingespielt werden. Zuwiderhandlungen werden durch die GEMA mit Gebühren bis zur dreifachen Höhe des Normaltarifs belegt. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat - bei der Vielfalt der Musikverwendung im sportlichen Bereich und im Interesse seiner Vereine - Abkommen mit der GEMA getroffen.
Diese Abkommen garantieren, dass unter bestimmten Voraussetzungen Vorzugssätze bei Musikaufführungen gewährt werden und bei bestimmten Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages durch den Deutschen Sportbund eine Freistellung von den GEMA-Gebühren erfolgt.
Gesetz über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen
Bei der Planung von Sportveranstaltungen sind die Einschränkungen aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
Gewitter
Bei Fußballspielen und sonstigen Veranstaltungen auf den Sportplätzen droht im Falle eines Gewitters die Gefahr eines Stromschlages durch Blitzschlag. Wann eine Sportveranstaltung aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden muss und wie man sich dann auf einem Sportgelände in Sicherheit bringt, darüber informiert ein Merkblatt: „Fußball bei Gewitter? Richtiges Verhalten im Freien“, das der VDE in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Fußball-Bund herausgegeben hat.
Die Vereine werden daher aufgefordert, dieses Merkblatt im Zusammenhang mit ihrer Verkehrssicherungspflicht zu berücksichtigen.
Haus- und Nutzungsordnung
Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid
Voraussetzung für eine Steuerbegünstigung ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Gemeinnützigkeit bedeutet, dass eine Körperschaft (Verein) nach ihrer Satzung und Geschäftsführung selbstlos, ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit fördert.
Werden alle Punkte hinsichtlich der Gemeinnützigkeit erfüllt, erhält der Verein beim Finanzamt durch ein Veranlagungsverfahren einen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid, der dazu dient, bei Behörden oder seinem Dachverband die Gemeinnützigkeit nachzuweisen bzw. Steuervergünstigungen zu erhalten. Ohne den Nachweis der Gemeinnützigkeit können keine Zuschüsse gewährt werden.
Dieser Bescheid des Finanzamtes gilt in der Regel drei, maximal jedoch fünf Jahre ab dem Tag der Ausstellung. Falls noch nicht geschehen, übersenden Sie bitte dem Sport- und Bäderamt die Kopie des neuesten Bescheides.
Markierungsarbeiten auf städtischen Sportplätzen
Minitrampoline
Nach der DGUV-Informationsbroschüre Nr. 202-033 (Minitrampolin – mit Leichtigkeit und Sicherheit) wird empfohlen, dass Minitrampoline zur sicheren Aufbewahrung zusammengeklappt aufbewahrt werden müssen. Es wird gebeten, dieser Empfehlung zu folgen!
Müllvermeidung bei Sportveranstaltungen
Zur Müllvermeidung bei Veranstaltungen in städtischen Sportstätten darf kein Einweggeschirr verwendet werden. Mehrweggeschirr ist hygienisch einwandfrei zu spülen. Weitere Fragen beantwortet die Abfallberatung bei „bonnorange“ unter Telefon 0228 5552720.
Nutzungszeiten
Die Nutzung der städtischen Sportstätten erfolgt mit Zuweisungsbescheid. Die in der Zuweisung festgesetzten Nutzungszeiten sind zwingend einzuhalten. Die Hallenwarte und Hausmeister kontrollieren die Einhaltung der Nutzungszeiten und melden eventuelle Verstöße der Sportverwaltung.
Rasensportplatzpflege
Die städtischen Naturrasenplätze werden alljährlich nach dem Fußball-Meisterschaftsbetrieb einer mehrwöchigen Pflegemaßnahme unterzogen. In diesem Zeitraum sind die Rasenplätze für jegliche Nutzung gesperrt.
Rauchverbot
In städtischen Räumlichkeiten (dazu gehören auch die Sportplätze) und auf den Schulhofgeländen herrscht absolutes Rauchverbot. Das städtische Rauchverbot gilt auch für private Veranstaltungen in städtischen Räumlichkeiten.
Reinigung städtischer Sportplätze
Sorgen Sie bitte mit dafür, dass unsere Sportanlagen sauber bleiben und achten Sie insbesondere darauf, dass nach Wochenendveranstaltungen Abfälle in den entsprechenden Behältern entsorgt werden. Herzlichen Dank!
Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Bonn
Schadensmeldungen in und an Sportstätten
Die Vereine sind verpflichtet, die während der Nutzungszeiten auftretenden Schäden im Bereich der baulichen Unterhaltung/Elektrotechnik unverzüglich dem Hallenwart/Hausmeister, spätestens am nächsten Werktag dem Städtischen Gebäudemanagement (Telefon 0228 773344, E-Mail sgbfrontofficebonnde anzuzeigen. Dies gilt auch für Schäden, die zu Beginn einer Übungsstunde festgestellt werden (Ziffer 4.2 Haus- und Nutzungsordnung).
Bei Schäden an oder auf Sportplätzen hat die Mitteilung unter sportplatzbonnde zu erfolgen.
Bei Störungen oder Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten ist das Städtische Gebäudemanagement unter der Mobilrufnummer 0175 2907329 zu erreichen.
Schließung der städtischen Turn- und Sporthallen
Schlüsselverantwortung
Schlüssel von Sportanlagen sollten nicht besonders gekennzeichnet werden (Missbrauchsgefahr).
Ein Schlüsselverlust ist unverzüglich dem Sportamt unter Telefon 0228 773272 oder per E-Mail an petra.beschmannbonnde anzuzeigen. Die besonders bei Schließanlagen sehr hohen Kosten der Wiederherstellung werden dem Verein in Rechnung gestellt. Die Haftpflichtversicherung der Sporthilfe hat den Versicherungsschutz erweitert und ersetzt die Kosten bis zu einer Höhe von 1.250 Euro, sofern ein berechtigter Vertreter den Schlüssel übernommen und verloren oder beschädigt hat.
Sicherung von transportablen Toren auf städtischen Sportplätzen
Die Fußballvereine sind verpflichtet, mobile Tore vor dem Spiel- und Trainingsbetrieb ausreichend zu beschweren und nach der Nutzung ordnungsgemäß abzuschließen (Unfallvermeidung).
Es wird gebeten, die Tore nicht auf den Laufbahnen an Sportplätzen anzuketten.
Spenden
Gemeinnützige Sportvereine und -verbände können selbst Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) ausstellen.
Sportlerehrung
Jedes Jahr zeichnet der Oberbürgermeister bei der Sportlerehrung Bonner Sportlerinnen und Sportler aus, die herausragende Leistungen im Sport erbracht haben. Das gilt auch für Sportlerinnen und Sportler die nicht in Bonn wohnen, aber Mitglied eines Bonner-Sportvereins sind.
Herausragende Leistungen in diesem Sinne sind:
Internationale Erfolge
Im Spitzensport sowie im Jugend- und Juniorenbereich:
- Teilnahme an den Olympischen Spielen oder Paralympics
- Erringung einer der ersten acht Plätze bei Europa- oder Weltmeisterschaften
- Erringung einer der ersten drei Plätze bei Europa- oder Weltmeistercupveranstaltungen (Gesamtwertung!)
Im Seniorenbereich:
- Medaillengewinn bei einer Welt- oder Europameisterschaft
- Erringung einer der ersten drei Plätze bei Europa- oder Weltmeistercupveranstaltungen (Gesamtwertung!)
Nationale Erfolge
Im Spitzensport sowie im Jugend- und Juniorenbereich:
- Erringung einer der ersten drei Plätze bei Deutschen Meisterschaften
Im Seniorenbereich:
- Gewinn einer Deutschen Meisterschaft
Voraussetzung ist, dass es sich um eine Meisterschaft eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Sportbund handelt. Titel in Staffel- und Mannschaftswettbewerben zählen auch dazu. Teilnahmen an Meisterschaften der Polizei, des Bundesgrenzschutzes, der Bundeswehr und der Hochschulen werden nicht berücksichtigt.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Sportlerinnen und Sportler Ihres Vereines für die Ehrung anzumelden.
Stiftung Sport der Sparkasse in Bonn
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Bonner Sports durch Unterstützung gemeinnütziger Bonner Sportvereine zugunsten der Förderung begabter Nachwuchssportlerinnen und -sportler. Bonner Vereine können Zuschüsse beantragen.
Verbandkästen
Die Pflichten und Aufgaben der Unfallverhütung sind Aufgabe der Vereine. Alle Vereine und Gruppen, die städtische Sportstätten nutzen, haben selbst in geeigneter Form für die erforderliche Erste-Hilfe-Ausstattung zu sorgen.
Vereinsverzeichnis
Vereinseigene Sportgeräte
Vereinseigene Sportgeräte dürfen nur nach Absprache mit dem Hausmeister/Hallenwart und auf eigene Gefahr in den städtischen Sportanlagen einschließlich Schwimmhallen untergebracht werden. Die Sportverwaltung muss hierüber informiert werden.
Verkehrssicherheit
Für die Verkehrsicherheit kommunaler Sportanlagen sind die nutzenden Sportvereine mitverantwortlich.
Der Verein übernimmt gegenüber der Stadt Bonn während seiner tatsächlichen Nutzung die Verkehrssicherungspflicht für die Sportstätte, Sportgeräte und Nebenräume. Schäden und Mängel sind umgehend der Stadt Bonn anzuzeigen.
Winterdienst
Der Winterdienst auf den erforderlichen Zuwegungen obliegt bei tatsächlicher Nutzung ab 20 Uhr bis zur Beendigung der jeweiligen Veranstaltung dem Nutzer oder der Nutzerin. Die hierfür notwendigen Geräte und Materialien werden von der Stadt Bonn zur Verfügung gestellt.