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Bundesstadt Bonn

52-8 Benutzungszeitordnung für städtische Sportstätten

Ratsbeschluss vom 18. Juli 2013

Benutzungszeiten der städtischen Sportstätten für die Durchführung des Schul- und Vereinssportes.

Zur Durchführung des Schul- und Vereinssportes werden für die durch das Sportund Bäderamt belegten Sportstätten der Stadt Bonn folgende Benutzungszeiträume festgesetzt:

Bei allen Zuweisungen sind die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz NW) und die Sportstättenlärmschutzverordnung zu beachten.