Überblick
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, in der
- alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden und
- die jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist
benötigen Sie eine Gaststättenkonzession.
Neben den Gaststättenkonzessionen können bei erlaubnisbedürftigen Gaststättentätigkeiten aus besonderen Anlässen, z.B. bei Vereinsfesten, unter erleichterten Voraussetzungen Gestattungen erteilt werden.
Benötigte Dokumente
- Antrag (wird bei Vorsprache ausgehändigt)
- Bauzeichnungen (Grundriss / Schnitt / Lageplan) der Gaststättenräume, jeweils in dreifacher Ausfertigung
- Pachtvertrag / Mietvertrag über die Gaststättenräume in Kopie
- Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes (Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Telefon: 0228 - 22840)
- Führungszeugnis der Belegart "O" (für Behörden)
- Gewerbezentralregisterauszug (für Behörden)
- Personalausweis / Reisepass
- Gesellschaftervertrag und Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts
- Im Einzelnen können noch gesonderte Unterlagen notwendig sein, die Ihnen bei der persönlichen Vorsprache erläutert werden.
Kosten
Gaststättenerlaubnis
Die Gebühren für die Gaststättenerlaubnis werden im Einzelfall berechnet. In der Regel betragen sie 330 Euro.
Erlaubnisbedürftige Gaststättentätigkeit aus besonderem Anlass (Gestattungen unter erleichterten Voraussetzungen)
Hierfür fallen Gebühren zwischen 40 und 80 Euro an.
Hinweise
Gaststättenunterrichtung
An das Gaststättengewerbe werden hohe Anforderungen gestellt. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist bemüht, das Leistungsniveau dieses Gewerbes ständig anzuheben. Sie führt Unterrichtungen über die in der Gastronomie zu beachtenden lebensmittelrechtlichen und hygienischen Bestimmungen durch. Die Gaststättenunterrichtung findet einmal im Monat statt.
Interessenten können nur nach vorheriger Anmeldung und Entrichtung einer entsprechenden Gebühr an der Gaststättenunterrichtung teilnehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Service-Centers der IHK.
Service-Centers der IHK
Telefon: 0228 - 22 84 100
Kontakt
- Kontakt
- Ort
- Zeiten
- Barrierefreiheit
Kontakt
Ort
Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen
Gaststättenkonzession
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Zeiten
Montag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
Zusätzliche telefonische Servicezeit:
Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Herr Lummer | 0228 772355 | 33-13bonnde |
Herr von den Driesch | 0228 773353 | 33-13bonnde |
Organisationseinheiten
Name | E-Mail-Adresse |
---|---|
Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen | 33-13bonnde |