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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Baugenehmigungsverfahren

Überblick

Bauvoranfrage

Bestehen Zweifel, ob die von Ihnen beabsichtigte Baumaßnahme auf dem dafür vorgesehenen Grundstück genehmigungsfähig ist, können Sie einen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides stellen. Dieser kann sowohl planungsrechtliche als auch konkrete bauordnungsrechtliche Fragen beinhalten.

Für eine Voranfrage sind nur die zur Beantwortung der Fragestellung notwendigen Unterlagen einzureichen. Hiermit können Sie sich finanzielle Aufwendungen ersparen, da im Gegensatz zum Bauantrag nicht sämtliche Bauvorlagen (zum Beispiel Standsicherheitsnachweis) eingereicht werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass ein positiver Vorbescheid keinesfalls eine Baugenehmigung ersetzt.

Die rechtliche Grundlage basiert auf § 77 BauO NRW.

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

Dieses Verfahren betrifft vornehmlich die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden. Im Rahmen eines einfachen Verfahrens prüft das Bauordnungsamt nur einen Teil der baurechtlichen Vorschriften. Die Einhaltung des übrigen materiellen Baurechts ist verstärkt von Ihrer oder Ihrem Architekt*in und weiteren Sachverständigen (z.B. Statiker*in) sicherzustellen.

Die rechtliche Grundlage basiert auf § 64 BauO NRW.

Baugenehmigungsverfahren

Dieses Verfahren wird bei der Errichtung und Änderung von Sonderbauten (zum Beispiel Hochhäuser) durchgeführt. In einem solchen Verfahren findet eine umfassende bauaufsichtliche Prüfung statt, wofür unter anderem die Vorlage eines Brandschutzkonzeptes zwingend erforderlich ist. 

Die rechtliche Grundlage basiert auf §§ 50, 65 BauO NRW

Hinweis zum digitalen Baugenehmigungsverfahren

Wenn Sie in einem der vorgenannten Verfahren Ihren Bauantrag digital einreichen möchten, wenden Sie sich bitte an:  bauordnungsamt.digitalbonnde

Bei allgemeinen Fragen zu baurechtlichen Themen, beispielsweise ob eine Genehmigungspflicht besteht oder welche Unterlagen benötigt werden, wenden Sie sich bitte an die  Bürgerinformation Bauen:  buergerinformation-bauenbonnde

Wenn Sie Unterlagen aus Bauakten benötigen, finden Sie weitere Informationen und Kontaktdaten auf dieser Seite:  Bauakteneinsicht - Bundesstadt Bonn (Öffnet in einem neuen Tab)

Vorprüfung

Nach Eingang eines Bauantrages wird dieser auf mögliche Mängel und Vollständigkeit geprüft.

Liegen Mängel vor oder fehlen Unterlagen, bekommt die oder der Bauherr*in die Möglichkeit, innerhalb einer angemessenen Frist die Mängel auszuräumen bzw. Unterlagen nachzureichen. Wir bitten um Verständnis, dass bei diesbezüglichen Fragen eine Kontaktaufnahme derzeit nur per E-Mail möglich ist.

Sobald der Bauantrag mangelfrei und vollständig vorliegt, erhält die oder der Bauherr*in eine Eingangsbestätigung.

Die rechtliche Grundlage basiert auf § 71 BauO NRW.

Hinweis: 

Mit der Novellierung der Landesbauordnung entfällt seit dem 01.01.2024 das Unterschriftenerfordernis auf den Bauantragsformularen. Der Wegfall des gesetzlichen Schriftformerfordernisses entbindet nicht von der notwendigen Bauvorlageberechtigung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die inhaltliche Bearbeitung eines Bauantrags von der Zahlung eines Vorschusses abhängig gemacht werden kann. Ein Vorschuss wird grundsätzlich bei analogen, nicht unterzeichneten Bauanträgen erhoben. Die Höhe der Vorschusszahlung errechnet sich hierbei nach den voraussichtlich zu erwartenden Gebühren für das Genehmigungsverfahren.

Rechtsgrundlage: § 16 Gebührengesetz NRW