Die Qualität pädagogischer Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche hängt entscheidend von engagierten und gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab. Neben professionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind für eine gute Kinder- und Jugendarbeit auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer wichtig. Die Grundlagen der Arbeit mit jungen Menschen werden unter anderem in den Schulungen zur sogenannten Juleica vermittelt, Jugendleiterin- und Jugendleitercard.
Neben der inhaltlichen Beratung und Schulung fördert das Amt für Kinder, Jugend und Familie viele Angebote der Jugendarbeit auch finanziell.
Die Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger beraten zu Unterstützungsleistungen in der Jugendarbeit.
Mit der Juleica, der Jugendleiterin- und Jugendleitercard, können Ehrenamtliche die Teilnahme an einer qualifizierten Ausbildung nachweisen.
Allgemeine Infos zur Juleica
Die Jugendleiterin- und Jugendleiter-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaberinnen und Inhaber und bringt zudem die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck.
Die Juleica steht für Qualität: Jede Inhaberin und jeder Inhaber hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert. Neben den bundesweiten Mindestanforderungen gelten in Nordrhein-Westfalen ergänzende Qualitätsstandards, die zum Beispiel die Dauer der Ausbildung von mindestens 35 Stunden regeln.
Die Gültigkeitsdauer der Card beträgt drei Jahre. Die Juleica kann nur neu ausgestellt werden, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungen im Umfang von mindestens acht Zeitstunden beziehungsweise zehn Schulungseinheiten nachweisen kann.
Juleica-Qualifizierung
Zu den vorgeschriebenen Inhalten der Juleica-Qualifizierung gehören:
Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
Gefährdungstatbestände des Jugendalters und
Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
Des Weiteren wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, Inklusion, internationaler Jugendaustausch sowie verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie bietet in regelmäßigen Abständen sowohl die Grundausbildung (35 Stunden) als auch Fortbildungen (acht Stunden) an.
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen, wenn sie
die Teilnahme an einer praktischen und theoretischen Qualifizierung nachweisen können und
mindestens 16 Jahre alt sind.
Zusätzlich ist der Nachweis ausreichender Kenntnisse in Erster Hilfe im Umfang von zwölf Zeitstunden beziehungsweise 16 Schulungseinheiten bei einem lizenzierten Träger zu erbringen
Juleica-Antrag
Die Beantragung der Juleica wird ausschließlich online abgewickelt. Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller registriert sich hierfür zunächst unter de unten angegeben Internetseite. Für den Antrag sind persönliche Daten, ein digitales Passbild und die Angabe des Trägers, bei dem man tätig ist, notwendig.
Die Karte wird gedruckt und verschickt, sobald der Träger und die Stadt Bonn den Antrag geprüft hat. Die Gebühren für die Ausstellung der Juleica übernimmt die Stadt Bonn.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist als öffentlicher Träger für die Prüfung und Ausstellung der Juleica zuständig, sofern das Ehrenamt bei einem anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe geleistet wird, dessen Sitz sich in Bonn befindet.
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