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Bundesstadt Bonn

Kirschblüte: Maskenpflicht in der Altstadt verlängert

Aufgrund der fortdauernden Kirschblüte hat die Stadtverwaltung die Maskenpflicht in der Altstadt bis Freitag, 30. April 2021, verlängert. Sie gilt weiterhin täglich von 9 bis 22 Uhr. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Bundesstadt Bonn am Freitag, 16. April 2021, veröffentlicht.

Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Masken in der Altstadt grundsätzlich nicht abgesetzt werden dürfen, also auch nicht für den Konsum von Getränken sowie Nahrungs- und Genussmitteln (Tabak) sowie für Foto- oder Filmaufnahmen.

Im Bereich zwischen Berliner Platz, Kölnstraße, Kaiser-Karl-Ring, Hochstadenring und Bornheimer Straße muss zu den genannten Zeiten eine medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbare Maske wie KN95/N95 ohne Auslassventil) getragen werden. Konkret gilt die Maskenpflicht auf folgenden Straßen und Plätzen: Breite Straße, Dorotheenstraße (zwischen Adolfstraße und Breite Straße), Franzstraße, Georgstraße (zwischen Adolfstraße und Heerstraße), Heerstraße (zwischen Franzstraße und Kölnstraße), Im Krausfeld (zwischen Adolfstraße und Heerstraße), Maxstraße, Michaelstraße, Paulstraße, Peterstraße, Schützenstraße, Vorgebirgsstraße (zwischen Adolfstraße und Heerstraße) sowie Wolfstraße. 

Der Stadtordnungsdienst wird die Einhaltung der Maskenpflicht restriktiv kontrollieren. Sollte es vermehrt zu Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung sowie zu einem sehr starken Andrang von Besucherinnen und Besuchern kommen, sodass auch mit Maskenpflicht keine umfassende Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen möglich ist, behält sich die Stadtverwaltung die Schließung der jeweiligen Straßenabschnitte vor.

Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen verlängert

Mit einer weiteren Allgemeinverfügung vom 16. April 2021 hat die Stadt Bonn die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen von Bonn und Bad Godesberg sowie den Einkaufsstraßen in Beuel und Hardtberg bis Montag, 26. April, verlängert. In Poppelsdorf gilt sie nun auch auf der Clemens-August-Straße.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (einschließlich Schals, Tüchern oder einer anderen Abdeckung aus Stoff) gilt am Hauptbahnhof, am Bertha-von-Suttner-Platz und am Konrad-Adenauer-Platz von 7 bis 22 Uhr. In allen übrigen Bereichen müssen die Alltagsmasken zwischen 10 und 20 Uhr getragen werden.  Eine entsprechende Karte gibt es auf   www.bonn.de/coronavirus.  Beim Einkaufen, beim Arztbesuch, in Bussen und Bahnen und an Haltestellen muss aber eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbare Maske wie KN95/N95) getragen werden.

Darüber hinaus verlängert die Stadt mit der Allgemeinverfügung die Regelung zur automatischen Quarantäne für Personen, die erfahren, dass sie mit einem positiv getesteten Menschen in Kontakt waren, bis Montag, 26. April 2021.