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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit beantragen

Überblick

Im Rahmen der steigenden Fachkräfteeinwanderung und um für diesen Personenkreis eine fristgerechte und kompetente Bearbeitung der Anliegen gewährleisten zu können, wurde im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2023 das „Team Work“ bei der Ausländerbehörde Bonn geschaffen.

Das Team Work ist zuständig für alle Aufenthaltstitel zum Zweck Erwerbstätigkeit, also z. B. für eine Beschäftigung, eine selbstständige Tätigkeit oder auch die Arbeitsplatzsuche (§§ 18 bis 21 des Aufenthaltsgesetzes).

Wenn Sie einen solchen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern möchten,

verwenden Sie bitte vorrangig unser Online-Formular und wählen bei Zweck des Aufenthalts „Arbeitsaufnahme“ aus:

oder wenden Sie sich an:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur Anfragen zum Zweck der Erwerbstätigkeit an  team-workbonnde bearbeitet werden können. Für alle anderen Zwecke, wie z. B. Studium, Ausbildung, Weiterbildung etc. nutzen Sie bitte wie gewohnt das Online-Formular oder wenden sich an  antrag-auslaenderamtbonnde.