Beschreibung
Für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten ist immer die Ausländerbehörde zuständig, in deren Bezirk die oder der Ausländer*in den Hauptwohnsitz hat oder in deren Bezirk sie oder er einzureisen beabsichtigt.
Das Ausländeramt der Stadt Bonn ist demzufolge nur für die in Bonn registrierten Ausländer*innen zuständig und nicht legitimiert, für andere Ausländerbehörden Auskünfte zu erteilen.