Beschreibung
Die Bedienung Ihrer Anliegen kann im Ausländeramt aktuell ausschließlich mit Termin erfolgen!
Bitte beachten Sie die derzeit geltende Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testergebnisses eines Corona-Schnelltests, welches nicht älter sein darf als 48 Stunden. Informationen, wo sich Testzentren in Bonn befinden, finden Sie hier. (Öffnet in einem neuen Tab)
Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt. Alternativ zum negativen Testergebnis kann ein Nachweis über eine vor mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung gegen COVID-19, ein Nachweis über ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt, oder ein Nachweis über ein positives PCR-Testergebnis in Verbindung mit einem Nachweis über eine mindestens 14 Tage zurückliegende Verabreichung mindestens einer Impfdosis gegen Covid-19 akzeptiert werden.
Fragen zum Thema „Impfen“ (Öffnet in einem neuen Tab) werden unter der Corona-Hotline 0228 7175 des Gesundheitsamtes entgegengenommen. Die Stadt weist darauf hin, dass es Hilfe bei Fragen rund um das Thema Corona-Impfungen außerdem per E-Mail gibt unter fragen.impfenbonnde .
Sofern Sie eine Anfrage oder einen Antrag an die Ausländerbehörde Bonn richten möchten, können Sie dies vorrangig per E-Mail an antrag-auslaenderamtbonnde . Wir werden uns dann um entsprechende Bearbeitung bemühen und Sie per E-Mail, Brief oder Telefon kontaktieren.
Für telefonische Anfragen können Sie die Servicenummer anrufen. Bitte beachten Sie die telefonischen Servicezeiten.
Für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten ist immer die Ausländerbehörde zuständig, in deren Bezirk der Ausländer oder die Ausländerin den Hauptwohnsitz hat oder in deren Bezirk sie oder er einzureisen beabsichtigt.
Das Ausländeramt der Stadt Bonn ist demzufolge nur für die in Bonn registrierten Ausländerinnen und Ausländer zuständig und nicht legitimiert, für andere Ausländerbehörden Auskünfte zu erteilen.