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Bundesstadt Bonn

Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeitsstelle, Verpflichtungserklärung

Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Verantwortliche/r
(Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email)
Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Bürgerdienste
Ausländeramt
Telefon: 0228 - 773419
E-Mail:  amtsleitung.amt33bonnde
Datenschutzbeauftragte/r
(Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB)

Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Datenschutzbeauftragter
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111 Bonn
Telefon: 0228 - 77 34 65
E-Mail:  datenschutzbeauftragterbonnde

Zweck/e der Datenverarbeitung
(Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen)

Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländerinnen und Ausländern unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland; Mitwirkung im Rahmen der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland; Umsetzung der landes- und bundesrechtlichen  Regelungen zu Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Durchführung von Verwaltungsverfahren nach dem Staatsangehörigkeitsrecht.

 

Aufgaben u. a.:

 

  • Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln
  • Ausstellung von Bescheinigungen über die Meldung als Asylsuchender (BüMA), Aufenthaltsgestattungen und Duldungen
  • Beteiligungen im Visumverfahren
  • Verpflichtungserklärungen
  • Verpflichtungen zur Teilnahme an einem Integrationskurs
  • Entscheidungen über die Begründung und Durchsetzung der Ausreisepflicht und alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen
  • räumliche Beschränkungen von Aufenthaltstiteln, Duldungen oder Aufenthaltsgestattungen
  • Anordnung von Auflagen, Bedingungen und sonstigen Nebenbestimmungen
  • Ausstellung eines Pass- oder Ausweisersatzes
  • Identitätsfeststellungen und -sicherungen
  • Feststellungen nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU
  • Einbürgerungen
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
(sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich)
  • §§ 86 ff des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
  • §§ 62 ff Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • §§ 7 Asylgesetz (AsylG)
  • § 5a, 11 des Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU)
  • §§ 6 ff, 14 ff, 32 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz)
  • §§ 31 ff Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
  • Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-DV)

Im Übrigen gelten, soweit spezialgesetzlich nichts anderes geregelt ist, die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW), der Strafprozessordnung (StPO) und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) sowie sonstiger zur Aufgabenerfüllung der Ausländerbehörde erforderlichen landes- und bundesgesetzlichen Bestimmungen.


  •  
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
(im Regelfall)

Die Datenübermittlung kann im Einzelfall an folgende Stellen erfolgen:

  • Ausländerbehörden
  • deutsche Auslandsvertretungen (Botschaft, Generalkonsulat)
  • Sozialbehörden
  • Agentur für Arbeit
  • verwaltungsinterne Stellen (z. B. Jugendamt, Standesamt, Bußgeldstelle, Einwohnermeldeamt, Stadtkasse, Ordnungsaußendienst)
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  • Bundesamt für Justiz
  • Bundesverwaltungsamt
  • Bundesdruckerei
  • Bezirksregierung Köln (Aufsichtsbehörde)
  • Polizei- und sonstige Strafverfolgungsbehörden
  • Staatsanwaltschaften
  • Gerichte
  • Verfassungsschutz
  • Militärischer Abschirmdienst
  • Landes- und Bundesministerien (z. B. Härtefallkommission des Landes NRW)
  • sonstige berechtigte Dritte im In- und Ausland
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
(aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen)

Die Dauer der Datenspeicherung ist abhängig vom jeweiligen Zweck der Datenerhebung. Grundsätzlich gilt eine Aufbewahrungszeit von zehn Jahren für Ausländerakten nach Beendigung des Aufenthaltes im Bundesgebiet, sofern es sich nicht um Vorgänge handelt, die eine abweichende Aufbewahrungsfrist erfordern – bspw. in Fällen der Ausweisung oder Abschiebung.

 

Die Speicher- bzw. Aufbewahrungsfrist von Einbürgerungsakten beträgt 30 Jahre.
Rechte der betroffenen Person
(allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen)

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen
Zuständige Aufsichtsbehörde
(Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage)

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf

Telefon 0211 – 384 24-0
Fax 0211 – 384 24-10
E-Mail  poststelleldi.nrwde

Internet  www.ldi.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)