Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Geburtenregister

Überblick

Das Geburtenregister enthält Angaben über den Namen des Kindes, den Geburtstag und Geburtsort sowie die Namen der Eltern.

Das Geburtenregister wird nur beim Standesamt des Geburtsortes geführt. Bitte beachten Sie aber, dass Geburtenregister, die älter als 110 Jahre sind, in Bonn das Stadtarchiv verwahrt.

Auskunft aus dem Geburtenregister

Aus dem Geburtenregister kann auf Wunsch Auskunft über zum Beispiel die genaue Geburtszeit (Stunde und Minute) erteilt werden, ohne eine Urkunde auszustellen.

Abschrift aus dem Geburtenregister

Bei eventuellen Änderungen der Daten, zum Beispiel durch Adoption oder Namensänderung, ist eine Abschrift aus dem Geburtenregister aussagekräftiger, da die Geburtsurkunde nur den aktuellen Stand aller Angaben wiedergibt.

Diese Urkunde kann auch mit allen, dem Standesamt bekannten Hinweisen ausgestellt werden und wird in dieser Form unter anderem für die Anmeldung zur Eheschließung benötigt.

Derzeit ist bei Urkundenanforderungen leider mit Wartezeiten von mehreren Wochen zu rechnen. Sollten Sie die Urkunden schneller benötigen, können Sie gern während der Öffnungszeiten persönlich vorsprechen. In der Regel werden die Urkunden dann bei Ihrer Vorsprache ausgestellt und gegen Zahlung der Gebühren ausgehändigt. 
Berechtigt zur persönlichen Abholung sind die Personen, die in der Urkunde genannt sind. Gegebenenfalls können Sie auch jemand schriftlich bevollmächtigen. Hierzu legen Sie bitte die Vollmacht sowie die Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments vor. 

Haben Ihnen diese Informationen geholfen?