Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Eheurkunde

Überblick

Eheurkunde

Die Eheurkunde gibt Auskunft über die Daten der Ehegatten (insbesondere über die in der Ehe geführten Familiennamen sowie Bestehen oder Auflösung der Ehe).
Eheurkunden werden nur beim Standesamt des Eheschließungsortes geführt und dort für jeweils 80 Jahre verwaltet. Ältere Urkunden verwahrt in Bonn das Stadtarchiv.

Die folgenden Eheurkunden können ausgestellt werden:

  • Eheurkunde im Format DIN A4
  • Eheurkunde für das Stammbuch im Format DIN A5
    Die Eheurkunde wird auf einem speziellen Formular passend für Ihr Stammbuch der Familie ausgestellt.
  • Abschrift aus dem Eheregister
    Die Urkunde enthält die gleichen Angaben, wie die Eheurkunde, jedoch können hier Veränderungen der Daten seit Eingehung der Ehe nachvollzogen werden. Auf Wunsch können in diese Urkunde auch Hinweise mit aufgenommen werden.
  • Internationaler Heiratseintrag (Internationale Eheurkunde)
    Zur Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden kann die Eheurkunde auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.
  • Familienbuch
    Das Familienbuch ist mit dem Inkrafttreten des neuen Personenstandsrechts zum 1. Januar 2009 ersatzlos fortgefallen. Sofern Sie urkundliche Nachweise über eine Eheschließung benötigen, können Sie, unabhängig vom Heiratsdatum, die Ausstellung einer Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift auf dem Eheregister beantragen.

Die unten aufgeführten Kontaktpersonen des Standesamtes Bonn stehen Ihnen für Auskünfte zur Verfügung.

Derzeit ist bei Urkundenanforderungen leider mit Wartezeiten von mehreren Wochen zu rechnen. Sollten Sie die Urkunden schneller benötigen, können Sie gern während der Öffnungszeiten persönlich vorsprechen. In der Regel werden die Urkunden dann bei Ihrer Vorsprache ausgestellt und gegen Zahlung der Gebühren ausgehändigt. 
Berechtigt zur persönlichen Abholung sind die Personen, die in der Urkunde genannt sind. Gegebenenfalls können Sie auch jemand schriftlich bevollmächtigen. Hierzu legen Sie bitte die Vollmacht sowie die Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments vor. 

Haben Ihnen diese Informationen geholfen?