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Bundesstadt Bonn

Parkraumkonzept Nordstadt

Wer in der Nordstadt wohnt und ein Auto besitzt, findet in Zukunft mit einem Bewohnerparkausweis leichter einen Parkplatz. Denn künftig werden die meisten Parkplätze bewirtschaftet. Gleichzeitig werden einige Parkplätze etwa für Carsharing, breitere Gehwege oder notwendige Rettungswege genutzt.

Auf dieser Seite

  1. Hier gilt das neue Parkraumkonzept
  2. So erhalten Sie einen Bewohnerparkausweis
  3. Weitere Fragen und Antworten (FAQ)
  4. Pressemitteilungen und politische Beschlüsse

2024 setzt die Stadt ein neues Parkraumkonzept in der Nordstadt um. Voraussichtlich im Herbst startet dort die Parkraumbewirtschaftung. Das heißt: In fast allen Straßen des Stadtteils können Autos zukünftig nicht mehr gratis abgestellt werden. Wer in der Nordstadt parken möchte, braucht ein Parkticket.

Der reguläre Preis für Bewohner*innen ist: 360 Euro pro Jahr, also ca. 1 Euro pro Fahrzeug pro Tag. Bonn-Ausweis-Besitzer*innen zahlen nur ein Viertel davon. 

Falls die Beantragung eines Bewohnerparkausweises anfangs länger dauert, können Anwohnende in den ersten Wochen auch ohne Parkausweis parken. Sie müssen allerdings die Bestätigungs-E-Mail Ihres Antrags sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.

Erste Automaten aufgestellt

Das Tiefbauamt der Stadt Bonn hat für das Parkraumkonzept Nordstadt mit dem Aufstellen der rund 70 Parkscheinautomaten begonnen. Sie sind zunächst alle außer Betrieb. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung vom 27. Februar 2024.

Warum braucht die Nordstadt ein Parkraumkonzept?

Zurzeit sind die meisten Parkplätze auf den Straßen der Nordstadt frei zugänglich. Daher sind diese für Autofahrer*innen sehr attraktiv, die dort nicht wohnen, aber zum Beispiel ins Zentrum möchten oder aus anderen Gründen ihr Fahrzeug für längere Zeit dort abstellen. Schließlich kostet das bislang in vielen Straßen der Nordstadt – im Vergleich zu Tief- oder Parkgaragen – nichts. Daraus resultiert ein hoher Parkdruck und Anwohnende müssen in ihrem Viertel oft lange nach einem Parkplatz suchen.

Zudem führen zugeparkte Gehwege und nicht ausreichend dimensionierte Geh- und Aufenthaltsflächen zu Beeinträchtigungen und erschweren die Nutzung des öffentlichen Raums für alle Menschen. Personen im Rollstuhl, Eltern mit Kinderwagen oder Anwohnende mit großen Einkaufstaschen kommen mancherorts kaum an den parkenden Autos vorbei. Besonders schwerwiegend ist, dass viele Fahrbahnen sogar nicht mehr breit genug für den Notfall-Einsatz von Rettungsfahrzeugen sind, da parkende Autos im Weg stehen.

Hier gilt das neue Parkraumkonzept

Die Karte zeigt die künftigen, unterschiedlichen Parkzonen in der Nordstadt. Eine Zone 2 gibt es im Stadtbezirk Bonn nicht mehr: Mit der Aktualisierung der Gebührenordnung ist diese in die Zone 1 integriert worden.

Das Parkraumkonzept gilt für die Wohngebiete der Nordstadt, in denen rund 16.000 Menschen leben – im Bereich zwischen Kölnstraße im Norden, Oxfordstraße im Osten, Thomastraße im Süden sowie Dorotheen- und Ellerstraße im Westen. Die Gebiete westlich der Ellerstraße, auf denen sich vor allem Gewerbe angesiedelt hat, sind nicht Teil des Parkraumkonzeptes.

Das Gebiet gliedert sich in drei Bereiche:

  • Unbewirtschaftetes Parken: Im Wohngebiet zwischen Lievelingsweg, Kölnstraße und Autobahn wird das Parken nicht bewirtschaftet, da in dem Gebiet derzeit kein erhöhter Parkdruck vorliegt. Ein Bewohnerparkausweis ist hier nicht notwendig.
  • Zone 3 der Parkgebührenordnung, kostenpflichtiges Parken: Im Wohngebiet zwischen Kölnstraße, Kaiser-Karl-Ring, Thomastraße, Ellerstraße und Dorotheenstraße können Anwohnende mit einem Bewohnerparkausweis frei parken. Die Zone 3 der Parkgebührenordnung gilt auf dem Kaiser-Karl-Ring sowie dem Hochstadenring jeweils für die Westseite, für die Ostseite gilt die Zone 1 der Parkgebührenordnung. Für alle anderen gelten die Preise nach der Zone 3 der Parkgebührenordnung, also ein Euro pro angefangener halben Stunde.
  • Zone 1 der Parkgebührenordnung, kostenpflichtiges Parken, Altstadt: Auch hier können Anwohnende mit einem Bewohnerparkausweis frei parken. Die Zone 1 der Parkgebührenordnung umfasst das als Altstadt bekannte Wohngebiet zwischen Kölnstraße, Oxfordstraße, Heerstraße sowie Kaiser-Karl-Ring. Ohne Bewohnerparkausweis kostet das Parken hier zwei Euro pro angefangener halben Stunde.

Hinweis: Eine Zone 2 gibt es im Stadtbezirk Bonn nicht mehr. Das liegt an der Umgestaltung der Gebührenordnung, in der es heißt: „Die bisher als Zone 2 gekennzeichneten Bereiche im Stadtbezirk Bonn werden in die Zone 1 integriert.“ Hier können Sie die  Gebührenordnung einsehen.

Durch die Parkraumbewirtschaftung wird die Altstadt künftig für Dauerparkende oder Besucher*innen des Zentrums unattraktiv. Die angrenzenden Parkhäuser wie das im Stadthaus bieten allerdings für diese Gruppe eine gute sowie günstigere Alternative. Mit dem in der Nordstadt sehr gut ausgebauten Nahverkehr steht zudem eine praktische Alternative zur Anreise mit dem Auto zur Verfügung.

Anwohnende mit Auto finden so künftig leichter einen Parkplatz und der Parksuchverkehr sinkt. Denn ein großer Teil des Autoverkehrs in den Wohnquartieren entsteht durch die Suche nach Parkplätzen. Auf dem Venusberg hat sich ein ähnliches Konzept bereits bewährt.

So erhalten Sie einen Bewohnerparkausweis

Der Bewohnerparkausweis kann entweder online oder per Post beantragt werden. Das geht über die städtische Website. Voraussetzungen für den Antrag sind:

  1. Ein Hauptwohnsitz in Bonn.
  2. Ein dauernd auf sich als Halter*in zugelassenes Fahrzeug.
  3. Ihnen stehen keine anderen Abstellmöglichkeiten – wie eine eigene Garage – zur Verfügung.
Anwohnende brauchen einen Bewohnerparkausweis. Dieser muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen.

Die Kosten mit Bewohnerausweis betragen 1 Euro pro Tag. Wer einen Bonn-Ausweis besitzt, zahlt nur ein Viertel davon, also aktuell 45 Euro pro Jahr. Mit dem Bewohnerparkausweis kann das eigene Fahrzeug frei im Umkreis der Wohnung abgestellt werden.

Für Hausbesuche können die Bewohnerparkplätze auch vom Handwerk oder von Pflegediensten genutzt werden, da diese in der Regel einen Handwerkerparkausweis besitzen. Sie sollten in Zukunft leichter einen Parkplatz in der Nordstadt finden, da der Parkdruck insgesamt sinkt. 

Bewohnerparkausweis beantragen

Beantragen Sie hier online Ihren Bewohnerparkausweis und informieren Sie sich darüber.

Wo parken Personen, die nicht in der Nordstadt wohnen?

Die Parkplätze in der Nordstadt sollen zukünftig vor allem den Anwohnenden vorbehalten sein. Dennoch können mit einem gültigen Parkticket auch andere Personen in der Nordstadt parken. Dafür stellt die Stadt zahlreiche Parkscheinautomaten auf.

Besucher*innen erreichen die Nordstadt zudem einfach und kostengünstig von den zahlreichen Parkhäusern – zum Beispiel der Stadthaus- oder Stiftsgarage. Dank vieler Bus-, Straßen- und Stadtbahnverbindungen ist die Nordstadt bereits sehr gut angebunden, sodass eine Anreise mit dem Nahverkehr flexibel möglich ist.

Zum Parkraumkonzept zählt auch die Stärkung des Radverkehrs. Die Stadt richtet überall im Viertel Abstellplätze für Fahrräder ein, sodass Anwohnende und Besucher*innen die Nordstadt zukünftig deutlich besser mit dem Fahrrad erreichen können.

Warum wandelt die Stadt einige Parkplätze um?

Probelauf für eine lebenswerte Straße: Am „Tag der Bönnschen Viertel“ in der Nordstadt haben Anwohnende die sonst zugeparkten Gehwege einmal anders genutzt.

Mit dem Parkraumkonzept soll die Nordstadt lebenswerter werden und Platz für alternative Mobilität erhalten. Dafür werden Parkplätze im Viertel umgewandelt – wobei die meisten der bisherigen Parkplätze erhalten bleiben. Auf dem neu gewonnenen Platz richtet die Stadt zum Beispiel Carsharing-Plätze, E-Ladesäulen oder Stellplätze für Fahrräder ein. Auch neue Grünflächen für Pflanzen entstehen.

Besonders wichtig: An vielen Stellen werden die häufig sehr schmalen oder zugeparkten Gehwege breiter. Diese sollen mindestens 1,50 Meter breit, in der Regel 2,50 Meter breit sein. Dafür werden beispielsweise Längs- in Querparkplätze umgewandelt. Eine solche Änderung gab es bereits vor einiger Zeit auf der Ellerstraße, auf der die Gehwege heute breit genug sind – auch für Personen im Rollstuhl oder Eltern mit Kinderwagen.

Vor Erstellung des Parkraumkonzepts hat die Stadt zudem geprüft, ob Rettungswege breit genug sind. In einigen Straßen ist die Fahrbahn wegen parkender Autos nicht mehr breit genug für Rettungsfahrzeuge! Diese Fahrzeuge, zum Beispiel Wagen der Feuerwehr, benötigen eine mehr als drei Meter breite Fahrbahn. Deshalb müssen in manchen Straßen Parkplätze wegfallen. Diese Veränderung ist essentiell für die Sicherheit der Anwohnenden in den betroffenen Straßen und die Stadt muss hier zwingend handeln.


Weitere Fragen und Antworten (FAQ)


Pressemitteilungen und politische Beschlüsse