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Bundesstadt Bonn

Zu Fuß unterwegs

Ob es nur der kurze Weg zur Bushaltestelle ist oder doch zehn Minuten zum Bäcker – Fußverkehr ist die Basis jeglicher Mobilität und Anschluss an alle anderen Verkehrsarten. Wer zu Fuß geht, tut Gutes für seine Gesundheit, spart Geld und schont die Umwelt. Hier lesen Sie, wie der Fußverkehr in Bonn gestärkt wird.

Der Fußverkehr ist ein zentraler Baustein der Bonner Mobilitätswende. Deshalb rückt die Stadt auch diese Mobilitätsform in den Fokus ihrer Planungen. Fußgänger*innen sollen wieder ausreichend Platz erhalten, um sich entspannt und sicher durch ihre Stadt zu bewegen.

Jahrzehntelang blieben für Fußgänger*innen meist nur die Restbreiten im Straßenraum übrig, ohne ihre Bedürfnisse vollumfänglich zu berücksichtigen. Heute befindet sich Bonn mitten im Wandel. Weg von einer Verkehrsplanung, die viele Jahrzehnte lang mehr Platz für Autos schaffen musste hin zur Planung einer menschengerechten Stadt. 

Gute erste Schritte wurden in Bonn schon in der Vergangenheit eingeleitet – beispielsweise mit der Einrichtung einer der ersten Fußgängerzonen Deutschlands. Diesen Weg geht die Stadt Bonn nun Schritt für Schritt weiter.

Projekte für einen besseren Fußverkehr

Lesen Sie hier, wo die Stadt Bonn bereits die Bedingungen für Fußgänger*innen verbessert hat oder derzeit dabei ist.

Fünf gute Gründe für die Stärkung des Fußverkehrs

So gut wie jeder Mensch, der in Bonn lebt, geht hin und wieder zu Fuß durch seine Stadt. Wer läuft anstatt zu fahren, schützt das Klima, hält sich gesund und sorgt für mehr Ruhe in seiner Nachbarschaft. Es gibt noch mehr Gründe, warum der Fußverkehr wieder mehr Raum erhalten soll.

Am Bonner Bogen haben Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ausreichend Platz.

1. Zu Fuß gehen kostet nichts 

Der Fußverkehr ist die Grundvoraussetzung aller anderen Verkehrsarten. Ob es der Weg zur Arbeit, zum Arzt, zur Bäckerei, der gemütliche Spaziergang oder nur der Weg zur Bushaltestelle oder zum eigenen Auto ist – Fußwege sind fester Bestandteil unserer täglichen Mobilität. Auch wenn es mitunter nur wenige Meter sind, jeder Mensch bewegt sich zu Fuß durch seine Stadt.

Zu Fuß gehen ist die einfachste Art sich fortzubewegen und kostet nichts. Unabhängig vom Alter werden weder ein Führerschein, ein Auto, ein Fahrrad oder ein ÖPNV-Ticket benötigt. Der Fußverkehr hat die geringsten Einstiegshürden, deshalb ist diese Art der Mobilität sozial gerecht.

Damit wirklich alle die Gehwege in der Stadt gut nutzen können, müssen sie attraktiv ausgebaut sein. Barrierefreiheit hat dabei höchste Priorität. Auch mobilitätseingeschränkte Personen müssen alle Orte, die zu Fuß erreichbar sind, erreichen können – egal ob diese Menschen mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen oder Gehstock unterwegs sind. Schlüsselelemente dafür sind sichere Querungen, Orientierungshilfen für seh- und hörgeschädigte Menschen sowie breite Gehwege.


So funktioniert die Planung des Fußverkehrs

Zwischen Fußgänger*innen und fließendem Verkehr muss mindestens ein halber Meter Abstand eingehalten werden.

Gehwegbreiten und Barrierefreiheit

Menschen können nicht jede Strecke zu Fuß zurücklegen. Studien zeigen allerdings, dass im Stadtverkehr Distanzen unter einem Kilometer von Tür zu Tür am schnellsten zu Fuß zu erreichen sind. Für die Stärkung des Fußverkehrs steckt also besonders in Kurzstrecken viel Potenzial. Daher entwickelt die Stadt Bonn ein Nahmobilitätskonzept, das den Fokus auf attraktive Verbindungsstrecken im  jeweiligen Quartier legt. Die Bonner*innen sollen dadurch, wenn möglich, den Weg zum nächsten Einkaufsladen, zur Post etc. klimaschonend mobil zurücklegen – einfach und schnell zu Fuß.

Moderne Straßenplanung funktioniert von außen nach innen. Das bedeutet, dass als erstes die Gehwege in angemessener Breite geplant werden, danach wird der Radverkehr berücksichtigt und im Anschluss der motorisierte Verkehr auf der übrigen Fläche. Nur so kann der vorhandene Raum gerecht verteilt und eine hohe Verkehrssicherheit hergestellt werden.

Barrierefreies Fortkommen für Fußgänger*innen

Die Möglichkeit zur barrierefreien Fortbewegung für alle Menschen ist in Deutschland gesetzlich verankert und hat für Bonn Priorität. Geplant wird nach dem „Zwei-Sinne-Prinzip“ und dem „Zwei-Rad-Prinzip“:

  • Wenn bei einer Person ein Sinn ausfällt, muss sie die Möglichkeit haben, mittels eines anderen Sinnes noch an die für sie wichtigen Informationen und Orientierungshilfen zu kommen.
  • Alle Bereiche, die zu Fuß erreichbar sind, müssen auch ohne fremde Hilfe rollend erreichbar sein. Dazu müssen Gehwege bodengleich gebaut sein, das heißt, Kanten dürfen maximal drei Zentimeter hoch sein.
Barrierefrei unterwegs in Bonn:  mehr Informationen

Radentscheid gleich Fußentscheid: starker Schub für die Mobilitätswende

Rad- und Fußverkehr werden gemeinsam geplant und stärker gefördert.

Der Bonner Radentscheid, ein Bürgerbegehren, das 2021 vom Rat der Bundesstadt Bonn angenommen wurde, fordert nicht nur die Stärkung des Radverkehrs, sondern gleichberechtigt auch die des Fußverkehrs. In der Verkehrsplanung der vergangenen Jahrzehnte wurden Fuß- und Radverkehr an den Rand der Straße gedrängt, oftmals auf gemeinsame, zu schmale Flächen, was zu Konflikten führt.

Zu Fuß gehen und Radfahren sind günstig, gut für die Gesundheit und vollständig emissionsfrei – dabei entstehet also kein Lärm, kein Abgas und kein Feinstaub. Daher sind beide ideale, umweltverträgliche Mobilitätsarten, die die Stadt Bonn fördert. Sie belegen wenig Flächen und steigern die Lebensqualität in der Stadt.


Der Bonner Radentscheid ist auch ein Fußentscheid. Der Rad- und Fußverkehr in Bonn werden in der Planung gemeinsam neu gedacht und weit stärker gefördert als in der Vergangenheit.

Beschlossen: fünf Ziele für den Fußverkehr

Mit der Annahme des Bürgerbegehrens durch den Bonner Stadtrat, wurden folgende Ziele für den Fußverkehr beschlossen, die die Verwaltung umsetzt:

1. Ziel: Ein sicheres, durchgängiges Netz an Gehwegen mit Verbindungen zwischen allen Stadtteilen soll geschaffen werden.

2. Ziel: Gehwege müssen im Regelfall 2,5 Meter breit, mindestens jedoch 1,5 Meter breit sein. Sie sind jederzeit frei begehbar zu halten und baulich vom Radweg zu trennen.

3. Ziel: Schutzinseln verkleinern die Abbiegeradien der Kraftfahrzeuge und sorgen dabei für ideale Sichtbeziehungen zwischen Fahrer*innen und Fußgänger*innen. Daher werden mehr Schutzinseln geplant.

4. Ziel: Sichere Einmündungen und Zufahrten sollen entstehen. Bei Einmündungen von Neben- in Hauptstraßen (sowie Grundstückseinfahrten) werden Fuß- und Radverkehr beim Queren der Nebenstraße niveaugleich weitergeführt.

5. Ziel: Gehwege erhalten bei Reinigungs- und Winterdiensten erhöhte Priorität. Bei Baustellen werden alle Verkehrsarten gleichberechtigt behandelt. Die Ordnungsdienste ahnden bei der Parkraumüberwachung vorrangig Parkverstöße auf Geh- und Radwegen. Flächen für das Abstellen von Autos werden eindeutig markiert.

Der „Radentscheid Bonn“

Lesen Sie hier, wie sich das Bürgerbegehren auf die Planung des Radverkehrs auswirkt.
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  • Foto: Michael Sondermann/Bundesstadt Bonn
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