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Bundesstadt Bonn

Mountainbiken

In den Bonner Wäldern sind immer mehr Menschen mit dem Mountainbike unterwegs – oftmals fahren sie jedoch abseits der öffentlichen Wege und bauen eigene Trails, was sich negativ auf Tiere und Pflanzen auswirkt. Es handelt sich dabei um Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bestraft werden.

Mountainbiker*innen, die trotz Verbot mitten durch den Wald fahren, schaden der Pflanzen- und Tierwelt und riskieren ein Bußgeld.

Unerlaubte Trails stellen ein zunehmendes Problem dar. Betroffen sind vor allem das Naturschutzgebiet Ennert und die Landschaftsschutzgebiete im Kottenforst. Mountainbiker*innen legen Steilkurven an und bauen mithilfe von Steinen, Bäumen und Erde unter anderem Rampen und Schanzen. Das wirkt sich negativ auf die Natur und ihre Funktion für das Klima sowie auf den Lebensraum der Wildtiere aus.

Die Stadt Bonn bittet daher um gegenseitige Rücksichtnahme und richtet den dringenden Appell an Mountainbiker*innen, ausschließlich die vorgesehenen, öffentlichen Wege in den Wäldern zu benutzen.

Eine Möglichkeit, den MTB-Typ „Dirtbike“ auszuüben, bietet etwa der Dirtbikepark des „Radsportclubs Sturmvogel Bonn“ in Dottendorf, der mit einer Mitgliedschaft genutzt werden darf. Der Verein freut sich darauf, neue Mitglieder aufzunehmen.

Andere Arten des MTB, wie beispielsweise „Downhill“, sind nur auf offiziellen Waldwegen erlaubt.


Machbarkeitsstudie für Strecke am Venusberg liegt vor

Um die Wälder zu entlasten und illegale Wege zu reduzieren, hat die Stadt Bonn eine Machbarkeitsstudie für eine mögliche Mountainbike-Strecke am Venusberg beauftragt. Diese soll den sportlichen Ansprüchen der Fahrer*innen genügen und ihrem Wunsch nach Abwechslung und Herausforderung nachkommen.

In der Studie wurden verschiedene Varianten von offiziellen Mountainbike-Trails untersucht, verglichen und bewertet. Besonders relevant dabei waren  die Aspekte „Umwelt und Natur“ und „Planung“. Die Stadt empfiehlt auf Grundlage der Studie einen Korridor, der als Mountainbike-Trail freigegeben wird. Die Eingriffe in Umwelt und Natur könnten dabei durch einen festen Standort begrenzt werden, wenn die Strecke mit regelmäßigen ordnungsbehördlichen Kontrollen und einem erfolgreichen Rückbau der illegalen Trails einhergehen würde. Im nächsten Schritt geht die Studie durch die politischen Gremien. Auch die Bürger*innen und Vereine sollen mit einer Bürgerbeteiligung einbezogen werden. Teil der Planung wird auch die Klärung der Eigentumsverhältnisse der betroffenen Waldflächen sein.

Warum schadet es der Natur, wenn Mountainbiker*innen querfeldein fahren?

Ähnlich wie bei stark frequentierten illegalen Trampelpfaden verdichtet sich der Waldboden im Bereich der häufig genutzten Trails stark, so dass Regenwasser dort nicht mehr aufgenommen werden kann und oberflächlich abfließt. Somit können die Bäume das Wasser nicht verwerten, was mit Blick auf immer häufiger auftretende Trockenphasen problematisch ist.

Zudem können Wurzelschäden dazu führen, dass Bäume wichtige Nährstoffe nicht mehr aufnehmen und dadurch absterben können. Beim Anlegen von Trails werden häufig Äste und kleinere Bäume beseitigt, um den Weg nutzen zu können. Wenn Äste entfernt werden, kann das aber zu dauerhaften Schäden an den Bäumen führen. Insbesondere Naturverjüngungen – die nächste Generation der Bäume – sind hier die Verlierer.

Seltene, vom Aussterben bedrohte Tiere wie die Wildkatze benötigen dringend ruhige Schutzzonen.

Hinzu kommt, dass Wildtiere gestört werden: Manche sind so scheu, dass sie die häufig genutzten und ständig wechselnden Trails nicht mehr passieren, wodurch ihr Lebensraum kleiner wird. Die meisten Tiere sind nacht- und dämmerungsaktiv und brauchen vor allem tagsüber ruhige Schutzzonen. Die Wildkatze beispielsweise ist eine besonders geschützte und störempfindliche Tierart in den Bonner Wäldern, die zusammenhängende und ungestörte Waldbereiche braucht. Gebiete wie etwa der Kottenforst und der Ennert als Teil des Siebengebirges stehen aufgrund ihrer Besonderheiten sogar unter Europäischem Schutz als Teil des Schutzgebiets-Netzwerkes „Natura-2000“.

Was unternimmt die Stadt gegen das Fahren abseits der Wege und den Bau von Trails?

Das Amt für Umwelt und Stadtgrün baut illegale Trails in Schutzgebieten auf städtischen Flächen in konzertierten Aktionen in unregelmäßigen Abständen zurück. Dies erfolgt stets mit begleitender Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit.

Informationsblätter für Fahrräder, so genannte Swing Cards, sollen die Bonner*innen sensibilisieren.

Verstöße gegen Forst- und Naturschutzrecht

Die Rechtslage zum Schutz der Wälder ist eindeutig: Jede/r, die/der den Wald betritt, muss sich so verhalten, „dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.“ So steht es beispielsweise im Forstrecht. Das Befahren von nicht festen Wegen oder von Waldflächen abseits der Wege mit dem Rad kann durch ein Verwarn- oder Bußgeld von der Forstbehörde geahndet werden. 

Entsprechende Paragrafen enthalten auch andere wichtige Regelwerke zum Schutz der Lebensgemeinschaften in der Natur, vor allem das Bundesnaturschutzgesetz. Alle Gesetzestexte betonen, dass die Interessen einer bestimmten Gruppe nicht zu Lasten der Lebensgemeinschaften im Wald und anderer Nutzer*innen der Erholungsgebiete gehen dürfen. 


Sie nutzen den Wald zur Erholung, haben Anregungen rund um das Thema Mountainbiken in Bonn und möchten sich einbringen?

Wir freuen uns auf Ihr Feedback und Engagement! Schreiben Sie uns gerne an  mountainbikenbonnde.