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Bundesstadt Bonn

Hunde im Naturschutzgebiet

Insbesondere an schönen und sonnigen Tagen werden die Freiräume in und um Bonn aufgesucht, um sich vom Alltag zu erholen und die Natur zu genießen. Auch Hundehalter*innen nutzen die Bonner Naturschutzgebiete gerne, um mit ihren Lieblingen spazieren zu gehen.

Schutzgebiete dienen der Erholung von Natur und Mensch

Mit entsprechenden Hinweistafeln werden Besucher*innen auf Verhaltensregeln in Naturschutzgebieten hingewiesen.

Naturschutzgebiete gehören zu den sehr streng geschützten Flächen in Deutschland. Ihre Ausweisung erfolgt vorrangig zur Erhaltung von Lebensräumen geschützter Tier- und Pflanzenarten. In Bonn gibt es elf Naturschutzgebiete, in denen seltene und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten einmalige Rückzugsgebiete finden.

Zum Erhalt der Erholungsgebiete und zum Schutz der sensiblen und wertvollen Lebensräume und Arten gelten in Naturschutzgebieten wichtige Verhaltensregeln, die unbedingt einzuhalten sind:

  • Hunde müssen in den Naturschutzgebieten zu jeder Zeit an der Leine geführt werden.
  • Die Erholungsnutzung ist auf die offiziellen Wege und Straßen beschränkt, ein Verlassen der Wege ist strengstens verboten.

Warum muss ich auf dem Weg bleiben und meinen Hund anleinen?

Das freie Laufenlassen von Hunden innerhalb der Naturschutzgebiete stellt für die dort lebenden Tiere und Pflanzen eine Gefahr dar, weil

  • es in der Brutzeit von am Boden brütenden Arten, wie beispielsweise dem Rotkehlchen, zu Störungen des Brutgeschäfts kommt. Werden die Elternvögel durch freilaufende Hunde vertrieben, geben diese unter Umständen die Nester mit den Jungen auf, sodass diese verhungern können.
  • Zugvögel auf ihren weiten Flügen auf Rastgebiete in den Bonner Naturschutzgebieten angewiesen sind. Werden zum Beispiel Wildgänse durch freilaufende Hunde oder durch Menschen beunruhigt, flüchten sie und müssen neue Rast- und Ruheplätze aufsuchen. Dies führt zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung, da die Tiere durch ihre langen Wanderungen naturgemäß erschöpft sind.
  • freilaufende Hunde von Wildtieren wie der Wildkatze als Gefahr wahrgenommen werden. Die Tiere flüchten und können dabei Verletzungen davontragen. Werden die Tiere sogar durch einen jagenden Hund gehetzt, können sie an den Folgen der Erschöpfung verenden.
  • die Hinterlassenschaften der Hunde zu einem stetigen Nährstoffeintrag führen, der sensible nährstoffarme Lebensräume und Pflanzen zurückdrängen kann. Die Naturschutzgebiete „Rodderberg“ und „Düne Tannenbusch“ sind zum Beispiel für ihre nährstoffarmen Böden und darauf spezialisierte Pflanzenarten, zum Beispiel der Karthäusernelke, bedeutsam. Nährstoffarme Böden sind gefährdet und in Bonn nur noch selten vorzufinden. 

Übersichtskarte der Naturschutzgebiete