Einen weiteren Grund stellt die Seltenheit, die besondere Eigenart oder auch die hervorragende Schönheit eines Gebietes dar. Ein Instrument zur Erfüllung dieser Ziele stellt die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten dar. Die gesetzlichen Grundlagen zur Ausweisung von Naturschutzgebieten sind im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie im Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) verankert.
Die Naturschutzgebiete auf dem Stadtgebiet Bonn sind in den drei rechtskräftigen Landschaftsplänen Siegmündung, Ennert und Kottenforst festgesetzt. Auf dem Gebiet der Stadt Bonn sind elf Naturschutzgebiete ausgewiesen.
Wie verhalte ich mich in Naturschutzgebieten? Was muss ich beachten?
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