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Bundesstadt Bonn

FFH-Gebiete. Vogelschutzgebiete.

Ziel der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie ist der Aufbau eines grenzüberschreitenden Verbunds von Schutzgebieten in Europa.

Tiere und Pflanzen können nur dann wirksam vor dem Aussterben geschützt werden, wenn ihre Lebensräume möglichst ungestört erhalten bleiben. Da der Schutz der Natur über politische Grenzen hinausgeht, hat der Rat der Europäischen Gemeinschaft am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) in der Europäischen Union beschlossen. Die Vogelschutzrichtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume stammt bereits aus dem Jahr 1979. Die beiden Richtlinien stellen die erste einheitliche rechtliche Grundlage des Biotop- und Artenschutzes innerhalb der Europäischen Union dar.

Nach der FFH-Richtlinie sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, einen Beitrag zum Aufbau eines zusammenhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete zu leisten.  Dieses europäische Schutzgebietsnetz wird als „Natura 2000“ bezeichnet.

Der Schutz von natürlichen Lebensräumen ist wichtig für die Arterhaltung.

FFH- und Vogelschutzgebiete in Bonn

Auch auf dem Bonner Stadtgebiet befinden sich Schutzgebiete, die einen Baustein zum Erhalt und zur Entwicklung des europäischen Natura 2000-Schutzgebietssystems bilden. Dazu zählen Gebiete, die in Bonn bereits als Naturschutzgebiete ausgewiesen worden sind und mit der Aufnahme in das Natura 2000-Schutzgebietssystem darüber hinaus auch unter internationalen Schutz gestellt wurden. An die FFH-Gebiete werden besonders hohe Ansprüche an den Erhalt und die Entwicklung des Gebietes gestellt.

Auch Teilabschnitte des Rheins auf dem Gebiet der Stadt Bonn sind als FFH-Schutzgebiet ausgewiesen, weil sie besondere Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch-, Nahrungs-, und Ruhehabitate besitzen. Diese Schutzzonen dienen vorrangig dazu, die Durchgängigkeit des Rheins für wandernde Fischarten zu sichern.

Aufgrund ihrer Ausstattung mit bestimmten Lebensräumen oder Pflanzen- und Tierarten von europäischer Bedeutung wurden die folgenden FFH-Gebiete an die Europäische Kommission gemeldet:

  • Kottenforst
  • Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef
  • Rodderberg
  • Siebengebirge
  • Siegmündung

Die FFH-Gebiete Kottenforst, Rodderberg, Siebengebirge und Siegmündung sind gleichzeitig auch als Naturschutzgebiete geschützt.

Untere Naturschutzbehörde