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Bundesstadt Bonn

Barbelies Wiegmann

(*1933) - Bonner Frauen(orte): Rheinpromenade; Marktplatz

Wir Frauen haben viel erreicht und es liegt noch ein Weg vor uns.

Barbelies Wiegmann
Porträt von Barbelies Wiegmann

Die 1970er Jahre. Frau Dr. Barbelies Wiegmann ist auf den Fluren des Bonner Gerichts nicht zu über­sehen. Hochgewachsen überragt sie manche Kolle­gen. Sie versteckt sich nicht unter einer Robe, son­dern sticht durch ein strahlendblaues Kleid zwi­schen den in gedeckten Farben gekleideten Kolle­gen angenehm heraus. Die männlichen Anwalts­kollegen befinden sich in dieser Zeit noch in der Mehr­heit, während es heutzutage unter den Fach­anwält*innen für Familienrecht weitaus mehr Frau­en als Männer gibt.

Bei der Rechtsanwältin Barbelies Wiegmann ist man vor allem als Mandantin gut aufgehoben. Sie strei­tet als konsequente Interessenvertreterin für die Rechte der Ehefrauen bei einer Trennung oder Schei­dung. Aber sie vertritt von jeher auch Männer, wenn diese ihren Ehefrauen nicht schaden wollen, auch wenn sie juristisch dazu in der Lage wären.

Barbelies Wiegmann macht sich explizit gegen eine Redu­zierung von Frauen auf die alte Hausfrauen­rolle stark. In ihrem 1980 erschienenen Buch „Das Ende der Hausfrauenehe. Plädoyer gegen eine trü­ge­rische Existenzgrundlage“ warnt sie: „Der Beruf der Familienhausfrau ist gefährlicher als der eines Seil­tänzers. Die Chance ist 1:3, dass es schiefgeht. Außer­dem arbeitet ein Seiltänzer gewöhnlich mit Netz. Die Hausfrau arbeitet gewöhnlich ohne Netz. Ein Netz hätte sie nur dann, wenn ihre wirtschaftliche Existenz auch dann garantiert wäre, wenn die Ehe zerbricht. Garantiert durch ausrei­chen­de Unterhaltszahlungen des Ehemannes. Das ist nicht der Fall. Das schlimmste Problem beim Ende der Hausfrauenehe ist der Unterhalt. In den meisten Fä­llen ist er kein Problem, sondern – eine Kata­strophe.“

1990 fasst sie die Geschichte des Familienrechts in dem „Rechtsratgeber für Frauen“ zusammen. Darin heißt es: „Noch bis Mitte des 20. Jahrhunderts hatte ausschließlich der Mann die Entscheidung in allen An­gelegenheiten des ehelichen Lebens. Er bestimmte Wohn­ort und Wohnung und hatte allein die elter­li­che Gewalt über die Kinder. Die Frau war grund­sätz­lich zu Arbeiten im Hauswesen und im Geschäft des Mannes verpflichtet, ein Arbeitsverhältnis mit Drit­ten durfte sie nur mit seiner Zustimmung eingehen. Soweit sie Vermögen besaß, hatte daran der Mann die Verwaltung und Nutznießung. Erworbenes Ver­mö­gen gehörte ihm allein.“

Eine Verbesserung der Rechte der Frauen brachte wenig später das Gleichberechtigungsgesetz von 1957. Für Scheidungen galt aber immer noch das Schuldprinzip. Erst seit dem 1. Juli 1977, dem Ers­ten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts, haben Eheleute zumindest auf dem Papier grund­sätzlich die gleichen Rechte und Pflichten. Jedoch ist heute, fast 50 Jahre später, eine Gleich­be­rech­ti­gung der Frauen immer noch nicht erreicht, und sehr viele können nach der Trennung und Schei­dung ihren Unterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit nicht sicherstellen. Daran ändert häufig auch eine eige­ne gute Ausbildung nichts, da die berufliche Lauf­­bahn durch Kindererziehung, Familienarbeit und Teilzeittätigkeit unterbrochen wurde. Zudem wer­­den Frauen im Schnitt immer noch geringer be­zahlt. 

Ihre Persönlichkeit hat viele Facetten:


Ich hoffe, dass man aus diesem Portrait über Barbelies Wiegmann herauslesen kann, welch groß­herzige, tatkräftige und mutige Frau sie ist und welch klaren Verstand sie hat. Sie war in vielen Be­rei­chen eine Vorreiterin und hat mich als Anwältin und Mediatorin geprägt. Nur allzu gerne habe ich auch ihren Platz bei den „Bonner Blaustrümpfen“, der aus einem traurigen Anlass freigeworden war, mit Gitarre und Gesang wieder besetzt.

Text: Irmela Amelung und Gabriele Hertel