Die Angehörigen müssen bei ihren Besuchen einen eigenen Mund-Nasen-Schutz und ggfls. einen Schutzkittel mitbringen. Maximal zwei Personen je Bewohnerin/Bewohner sind erlaubt, die Besuchsdauer ist auf maximal zwei Stunden je Bewohnerin bzw. Bewohner und Tag begrenzt. Die Besuche dürfen ausschließlich in separaten Arealen oder Räumen der Einrichtung stattfinden.
Personen mit Erkältungssymptomen dürfen die Einrichtungen nicht betreten. Besucherinnen und Besucher müssen registriert und einem Kurzscreening unterzogen werden. Innerhalb der nächsten drei Wochen müssen die Seniorenheime ein Hygiene-/Besucherkonzept zusammen mit dem jeweiligen Beirat der Bewohnerinnen und Bewohner unter Einhaltung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts erstellen und der WTG-Behörde (Wohn- und Teilhabegesetz, WTG) vorlegen.