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Bundesstadt Bonn

Erhaltung und Gestaltung

Eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung dient dem Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes und kann von der Gemeinde für bestimmte schützenswerte Gebiete beschlossen werden. Ziel der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung ist es, historisch gewachsene Strukturen innerhalb des Satzungsbereiches beizubehalten.