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Bundesstadt Bonn

Denkmalschutz

Die Geschichte der Menschheit hinterlässt seit vielen tausend Jahren Spuren, die heute als Denkmäler das Bild unserer Städte und anderer Kulturlandschaften prägen.

Einzelne Gebäude wie Burgen, Schlösser, Kirchen, Häuser und technische Bauten oder ganze Bereiche wie die Altstadt eines Ortes und Parks machen diese historischen Entwicklungen greifbar.

Aufgrund ihrer vielseitigen Bedeutung stehen Schutz, Erhalt, Pflege und Erforschung dieser Zeugnisse der menschlichen Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte im öffentlichen Interesse. Sie werden auf der Grundlage der Denkmalschutzgesetze erfasst.

Es wird zwischen Einzeldenkmälern, Bodendenkmälern und Denkmalbereichen unterschieden. Die Stadt Bonn weist mit 4.169 Bau- und 45 Bodendenkmälern (Stand 2021) den drittgrößten Denkmalbestand in NRW auf.

Alle vom Denkmalschutz erfassten Denkmäler sind in der  Denkmalliste (Öffnet in einem neuen Tab) im Bonner Stadtplan aufgeführt.


Struktur der Denkmalbehörden

Der Umgang mit Denkmälern ist eine Aufgabe der Bundesländer. Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) regelt alle gesetzlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen und Auflagen.

Es gibt vier zuständige Verwaltungsbehörden:

  • Die Untere Denkmalbehörde (UDB) ist auf kommunaler Ebene für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege städtischer und privater Liegenschaften zuständig und somit erste Ansprechpartnerin für Bürger*innen.
  • Die Obere Denkmalbehörde – für Bonn die Bezirksregierung Köln – bearbeitet unter anderem Förderanträge aus Landesmitteln und übernimmt für Landes- und Bundesliegenschaften die Funktion einer Unteren Denkmalbehörde.
  • Die Oberste Denkmalbehörde - im Allgemeinen das zuständige Landesministerium - ergreift Gesetzesinitiativen und entscheidet bei Dissensfällen der anderen Denkmalbehörden.
  • Die Fachämter – für Bonn das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland und das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland – erforschen, bewerten und erstellen unter anderem Gutachten für Unterschutzstellungsverfahren.