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Die Geschichte der Menschheit hinterlässt seit vielen tausend Jahren Spuren, die heute als Denkmäler das Bild unserer Städte und anderer Kulturlandschaften prägen.
Einzelne Gebäude wie Burgen, Schlösser, Kirchen, Häuser und technische Bauten oder ganze Bereiche wie die Altstadt eines Ortes und Parks machen diese historischen Entwicklungen greifbar.
Aufgrund ihrer vielseitigen Bedeutung stehen Schutz, Erhalt, Pflege und Erforschung dieser Zeugnisse der menschlichen Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte im öffentlichen Interesse. Sie werden auf der Grundlage der Denkmalschutzgesetze erfasst.
Es wird zwischen Baudenkmalen, Bodendenkmälern und Denkmalbereichen unterschieden. Zudem ist es sogenannte bewegliche Denkmäler. Die Stadt Bonn weist mit 4.169 Bau- und 45 Bodendenkmälern (Stand 2021) den drittgrößten Denkmalbestand in NRW auf.
Die Landesregierung NRW beabsichtigt, im Haushaltsjahr 2025 wieder Fördermittel für Pauschalzuweisungen und Einzelförderungen für kommunale, private und kirchliche Denkmäler gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege) zur Verfügung zu stellen.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW hat hierzu auf seiner Homepage einen Programmaufruf veröffentlicht (siehe Link).
Die Anträge sind in diesem Jahr erstmalig auch für die Einzelförderung zwingend online zu stellen:
Nachdem der Antrag digital versandt wurde, muss dieser ergänzend ausgedruckt, unterschrieben und auf dem Postweg an die Bezirksregierung übersandt werden.
Der Unteren Denkmalbehörde ist eine Kopie des unterschriebenen Antrags einzureichen. Dem Antrag sind die zur Prüfung der beabsichtigten Maßnahme erforderlichen Unterlagen (wie zum Beispiel Kostenvoranschläge, Leistungsbeschreibungen, Planzeichnungen, Finanzierungspläne) beizufügen.
Nur in absoluten Ausnahmefällen kann der ursprüngliche Papierantrag verwendet werden.
Weitere Informationen für Denkmaleigentümer sind auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht:
Der Umgang mit Denkmälern ist eine Aufgabe der Bundesländer. Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) regelt alle gesetzlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen und Auflagen.
Es gibt vier zuständige Verwaltungsbehörden:
Die Untere Denkmalbehörde (UDB) ist auf kommunaler Ebene für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege städtischer und privater Liegenschaften zuständig und somit erste Ansprechpartnerin für Bürger*innen.
Die Obere Denkmalbehörde – für Bonn die Bezirksregierung Köln – bearbeitet unter anderem Förderanträge aus Landesmitteln und übernimmt für Landes- und Bundesliegenschaften die Funktion einer Unteren Denkmalbehörde.
Die Oberste Denkmalbehörde - im Allgemeinen das zuständige Landesministerium - ergreift Gesetzesinitiativen und entscheidet bei Dissensfällen der anderen Denkmalbehörden.
Die Fachämter – für Bonn das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland und das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland – erforschen, bewerten und erstellen unter anderem Gutachten für Unterschutzstellungsverfahren.