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Bundesstadt Bonn

Denkmalbereiche

Denkmalbereiche zeichnen sich durch eine zusammenhängende Ansammlung erhaltenswerter Bausubstanz oder besondere historische Stadtgrundrisse aus. Hierfür werden Denkmalbereichssatzungen beschlossen bzw. ausgewiesen, die unter anderem auf das besondere Erscheinungsbild, die einzigartige Siedlungsstruktur oder auf eine Vielzahl von eingetragenen Baudenkmälern abzielen. Es muss also nicht jedes einzelne Objekt im Satzungsgebiet ein Baudenkmal sein. Vielmehr geht es darum, die Gesamtanlage als schützenwertes Zeugnis der menschlichen Geschichte zu sichern.

Der Satzungstext beinhaltet unter anderem Aussagen zum Geltungsbereich, eine Plandarstellung sowie Hinweise über die Ausformung und Materialität gestaltprägender Merkmale, wie zum Beispiel Dach, Fassade und Fenster oder auch Zäune, Laternen und Grünanlagen.

Untere Denkmalbehörde