Service für Eigentümerinnen und Eigentümer
Damit Ihnen der Umgang mit Ihrem besonderen Bauwerk erleichtert wird, fassen wir hier Informationen und wichtige Dokumente für Denkmaleigentümerinnen, Denkmaleigentümer und Nutzungsberechtigte zusammen.
Laut Denkmalschutzgesetz NRW haben Sie eine besondere Verpflichtung übernommen, Ihre „Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen“ und darüber hinaus „so zu nutzen, dass die Erhaltung der Substanz auf Dauer gewährleistet ist“.