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Bundesstadt Bonn

Bauen. Nutzen. Abbrechen.

Baugebiet Am Hölder

Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist zunächst grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Abbruch bestimmter baulicher Anlagen anzeigepflichtig.

Ausnahmen von der grundsätzlichen Genehmigungs-/Anzeigepflicht sowie erste Informationen, Ansprechpersonen und die erforderlichen Formulare finden Sie in den nachfolgenden Bereichen.