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Bundesstadt Bonn

Hausordnungen

Nach dem Stadthaus haben nun auch das Alte Rathaus, die Bezirksrathäuser, das Haus der Bildung sowie die Dienstgebäude Oxfordstr. 19, Sankt-Augustiner-Str. 86 und Welschnonnenstr. 2 Hausordnungen erhalten. Sie treten am 15. Januar 2024 in Kraft.

Durch die Einführung der Hausordnungen soll das Handeln der Stadtverwaltung gegenüber Besuchenden und Mitarbeitenden transparenter gestaltet und klare Regelungen zum friedlichen Miteinander vereinbart werden.