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Bundesstadt Bonn

Hausordnung Rathaus Bad Godesberg

für das „Haus an der Redoute“, Kurfürstenallee 1a, 53177 Bonn sowie das Rathaus Bad Godesberg, Kurfürstenallee 2-3, 53177 Bonn

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese Hausordnung gilt für die folgenden Liegenschaften:

  • „Haus an der Redoute“, Kurfürstenallee 1a, 53177 Bonn, inklusive der dazugehörenden Freiflächen und Zugänge im Außenbereich
  • Rathaus Bad Godesberg, Kurfürstenallee 2-3, 53177 Bonn, inklusive der dazugehörenden Freiflächen und Zugänge im Außenbereich, der Mitarbeiterparkplatz sowie der Anbau des Rathauses (sog. „Rathaus-Neubau“)

(im Folgenden werden beide Liegenschaften als „Objekte“ bezeichnet).

1.2. Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich im Bereich des Objekts aufhalten. Jede Person, die das Objekt betritt, akzeptiert die vorliegende Hausordnung.

1.3. Weitere Regelungen, insbesondere die Geschäftsordnung des Stadtrats der Bundesstadt Bonn und die Regelungen der Gemeindeordnung (§ 48 GO NRW), bleiben hiervon unberührt.

Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 15. Januar 2024 in Kraft.

gez.
Stadtdirektor Fuchs

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