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Bundesstadt Bonn

Hausordnung Stadthaus

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese Hausordnung gilt für das Stadthaus Bonn, Berliner Platz 2, 53111 Bonn (im Folgenden als Objekt bezeichnet). Hierzu zählen ebenfalls die dazugehörenden Freiflächen und Zugänge im Außenbereich sowie das Parkdeck 2. Geschäfte und Gastronomiebetriebe im Objekt sind hiervon ausgenommen.

1.2. Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich im Bereich des Objekts aufhalten. Jede Person, die das Objekt betritt, akzeptiert die vorliegende Hausordnung.

1.3. Weitere Regelungen, insbesondere die Geschäftsordnung des Stadtrats der Bundesstadt Bonn und die Regelungen der Gemeindeordnung (§ 48 GO NRW), bleiben hiervon unberührt.

Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2022 in Kraft.

gez.
Stadtdirektor Fuchs