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Bundesstadt Bonn

Hausordnung Rathaus Hardtberg

Villemombler Straße 1, 53123 Bonn

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese Hausordnung gilt für das Rathaus Hardtberg, Villemombler Str. 1, 53123 Bonn (im Folgenden als Objekt bezeichnet). Hierzu zählen ebenfalls die dazugehörenden Freiflächen und Zugänge im Außenbereich sowie die Tiefgarage.

1.2. Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich im Bereich des Objekts aufhalten. Jede Person, die das Objekt betritt, akzeptiert die vorliegende Hausordnung.

1.3. Weitere Regelungen, insbesondere die Geschäftsordnung des Stadtrats der Bundesstadt Bonn und die Regelungen der Gemeindeordnung (§ 48 GO NRW), bleiben hiervon unberührt.

Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 15. Januar 2024 in Kraft.

gez.
Stadtdirektor Fuchs

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