Im Rahmen des seit 10. September 2020 laufenden Planfeststellungsverfahrens der Bezirksregierung Köln für den Ausbau der 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord (Tausendfüßler) durch die Autobahn GmbH fordert die Stadt gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis eine Trasse für den Radverkehr parallel zum Tausendfüßler. „Ich greife das Gesprächsangebot des Ministers sehr gerne auf“, so Oberbürgermeisterin Katja Dörner, „denn wir wollen weiterhin gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis diesen Radweg zur Stärkung des Radverkehrs in der Region.“
Stadt hält Ausbau weiterhin für überdimensioniert
In ihrer Stellungnahme aus Dezember 2020, über die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens noch nicht entschieden ist, hält die Stadt Bonn den Ausbau des Tausendfüßlers auf sechs Spuren in der geplanten Form für überdimensioniert und für nicht mehr angemessen. Mit der aktuellen öffentlichen Auslegung der Planänderungsunterlagen und weiteren Bürgerbeteiligung (so genanntes Deckblattverfahren) erfolgt lediglich eine Ergänzung der Planfeststellungsunterlagen. Eine abschließende Entscheidung der Bezirksregierung Köln zu den ansonsten unveränderten Planunterlagen ist hiermit nicht verbunden.
Die Bundesstadt Bonn hatte in ihrer Stellungnahme vor knapp zwei Jahren nicht nur ihre Bedenken gegen die vorgelegte Planung geäußert, sondern auch eine Überarbeitung und Ergänzungen des Planwerks – unter anderem das nun im Deckblattverfahren vorgelegte Klimagutachten - gefordert.
Über alle Einwände wird noch entschieden
Nach Abschluss des Deckblattverfahrens wird die Bezirksregierung Köln alle im Rahmen der öffentlichen Auslegungen eingegangenen Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Verbände der Autobahn GmbH als Antragssteller vorlegen. Nach erfolgter Stellungnahme der Autobahn GmbH erhalten dann alle Einwender*innen die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Erörterungstermins bzw. in einer vergleichbaren Form erneut zu der Planung zu äußern.
Erst auf dieser Grundlage und nach Abwägung aller eingegangenen Einwände und Stellungnahmen erlässt die Bezirksregierung den Planfeststellungsbeschluss.
Einwände bis 11. November möglich
Im Rahmen des aktuell laufenden Deckblattverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung weist die die Stadtverwaltung darauf hin, dass alle Personen, die durch das Vorhaben berührt werden, sich im Rahmen der aktuell laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung bis einschließlich Freitag, 11. November 2022, (statt 8. November) mit ihren Stellungnahmen an die Bezirksregierung Köln wenden können.
Alle Informationen gibt es auf den Seiten der Bezirksregierung (Öffnet in einem neuen Tab).