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Bundesstadt Bonn

Regionalplanung. Regionale Kooperation.

Die Regionalplanung hat eine wichtige Rolle zwischen kommunaler Bauleitplanung und staatlicher Landesplanung. Interkommunale Kooperationen haben sich als effektive Instrumente bewährt, um aktuelle regionale Themen gemeinsam zu bearbeiten.

Regionalplanung

Die Ziele für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen sind im Landesentwicklungsplan (LEP) dargestellt und werden auf der Ebene der Regierungsbezirke für den regionalen Bereich mit dem Instrument des Regionalplanes konkretisiert.

Die Bezirksregierung Köln erarbeitet, stellt auf, überarbeitet und ändert den Regionalplan im Regierungsbezirk Köln. Zuständiges politisches Gremium ist der Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln. Die Regionalpläne legen die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Regierungsbezirke und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Plangebiet fest. Außerdem erfüllen sie die Funktion eines Landschaftsrahmenplanes und eines forstwirtschaftlichen Rahmenplanes.

Derzeit ist für Bonn der Regionalplan von 2004 gültig. Damals hieß dieser noch „Gebietsentwicklungsplan“. Gegenwärtig wird der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, wozu auch Bonn gehört, neu aufgestellt.

Neuaufstellung des Regionalplanes Köln

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 5. Sitzung am 10. Dezember 2021 beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Dieser bezieht sich räumlich auf den gesamten Regierungsbezirk Köln. Er legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region Köln sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest. Wesentliche Inhalte sind Vorgaben für den Siedlungsraum, den Freiraum und für die Planung von Infrastruktur. Weiterhin gibt es übergreifende Themen wie Klimaschutz- und Klimaanpassung oder Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung.

Die öffentliche Auslegung hat im Zeitraum vom 7. Februar bis zum  31. August 2022 stattgefunden. Die Stadt Bonn hat eine vom Rat der Stadt Bonn beschlossene Stellungnahme mit zahlreichen Anregungen abgegeben. Alle eingegangenen Stellungnahmen werden nun von der Regionalplanungsbehörde, der Bezirksregierung Köln, ausgewertet und ggf. eingearbeitet. Sollten die Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen des Planentwurfs führen, erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung. Über das weitere Verfahren wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle informiert.

Regionale Kooperationen, Arbeitskreis „:rak“

Neben der gesetzlichen Form der Regionalplanung finden sich Ansätze regionaler Planung in unterschiedlichen Kooperationsformen. Sie haben sich als effektive Instrumente bewährt, um aktuelle regionale Themenstellungen gemeinsam zu bearbeiten.

Der Regionale Arbeitskreis Entwicklung, Planung und Verkehr Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler (:rak) ist eine freiwillige Kooperation, in der die beiden Kreise und alle 28 Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden in Aufgabenfeldern der räumlichen Planung aktiv sind.

Durch aktuelle gesellschaftliche und ökonomische Entwicklungen nehmen die Verflechtungen zwischen Städten und ihrem Umland zu. Besonders deutlich wird das im Bereich von Wohnen und Arbeiten. Denn Arbeitsplätze in der Stadt und Wohnungen in den Nachbargemeinden führen zu einem erheblichen Pendleraufkommen und extensiver Siedlungsentwicklung im Umland.

Die (Kern-)Stadt ist als zentraler Ort Imageträger für die gesamte Region, versorgt ihr Umland mit Leistungen zentraler Infrastruktureinrichtungen insbesondere im Bereich Bildung, Kultur und Gesundheit. Sie verfügt zudem über ein vielfältiges spezialisiertes Arbeitsplatzangebot. Umgekehrt verfügt das Umland über attraktive Wohnorte, es bietet vielfältige Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten und hält zudem Flächenpotentiale bereit.

Um negativen Entwicklungstrends für die Städte und die Region zu begegnen, ist ein koordiniertes Vorgehen in gemeinsamer, regionaler Verantwortung notwendig.