Regionalplanung
Die Ziele für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen sind im Landesentwicklungsplan (LEP) dargestellt und werden auf der Ebene der Regierungsbezirke für den regionalen Bereich mit dem Instrument des Regionalplanes konkretisiert.
Die Bezirksregierung Köln erarbeitet, stellt auf, überarbeitet und ändert den Regionalplan im Regierungsbezirk Köln. Zuständiges politisches Gremium ist der Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln. Die Regionalpläne legen die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Regierungsbezirke und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Plangebiet fest. Außerdem erfüllen sie die Funktion eines Landschaftsrahmenplanes und eines forstwirtschaftlichen Rahmenplanes.
Derzeit ist für Bonn der Regionalplan von 2004 gültig. Damals hieß dieser noch „Gebietsentwicklungsplan“. Gegenwärtig wird der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, wozu auch Bonn gehört, neu aufgestellt.
Neuaufstellung des Regionalplanes Köln
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 5. Sitzung am 10. Dezember 2021 beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Dieser bezieht sich räumlich auf den gesamten Regierungsbezirk Köln. Er legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region Köln sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest. Wesentliche Inhalte sind Vorgaben für den Siedlungsraum, den Freiraum und für die Planung von Infrastruktur. Weiterhin gibt es übergreifende Themen wie Klimaschutz- und Klimaanpassung oder erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung.
Die erste öffentliche Auslegung hat im Zeitraum vom 7. Februar bis zum 31. August 2022 stattgefunden. Die Stadt Bonn hat eine vom Rat der Stadt Bonn beschlossene Stellungnahme mit zahlreichen Anregungen abgegeben ( DS Nr. 220637 (Öffnet in einem neuen Tab)). Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Regionalplanungsbehörde, der Bezirksregierung Köln, ausgewertet, abgewogen und ggf. in den zweiten Planentwurf eingearbeitet.
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 18. Sitzung am 11. Oktober 2024 unter Top 5 den zweiten Planentwurf zur Neuaufstellung des Regionalplanes Köln, zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage RR 32/2024) (Öffnet in einem neuen Tab).
Der zweite Planentwurf lag in der Zeit vom 15. Oktober bis zum 15. November 2024 gem. § 9 Abs. 2 und 3 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW öffentlich aus.
Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien
Der Regionalrat Köln hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2024 die öffentliche Auslegung bzw. Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß §§ 9 Abs. 2 ROG und 19 Abs. 1 LPlG NRW zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (STP EE) beschlossen ( vgl. Sitzungsvorlage RR 50/2024 (Öffnet in einem neuen Tab)). Dabei sind die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten Stellen nach § 9 Abs. 2 ROG i.V.m § 13 LPlG zu beteiligen. Der STP EE umfasst räumlich den gesamten Regierungsbezirk Köln und hat zum Ziel, die Bundes- und Landesvorgaben zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien umzusetzen. Maßgeblich dafür ist u. a. das Wind-an-Land-Gesetzt mit dem konkreten Ziel, 1,8 Prozent der Landesfläche in NRW für Windenergie bis zum Jahr 2032 auszuweisen.
In der Zeit vom 13. Januar 2025 bis einschließlich 13. Februar 2025 haben alle Interessierten die Möglichkeit, den Planentwurf zum STP EE einzusehen, ihre Stellungnahme abzugeben und sich aktiv an der Gestaltung der Energiewende in der Region zu beteiligen.
Nähere Informationen finden Sie unter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-verkehr/regionalplanung/neuaufstellung-regionalplan-koeln-6 (Öffnet in einem neuen Tab) und https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1010918. (Öffnet in einem neuen Tab)
Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine), dritter Planentwurf
Der Regionalrat Köln hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2024 den dritten Planentwurf des Regionalplans Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen ( vgl. Sitzungsvorlage RR 51/2024 (Öffnet in einem neuen Tab)).
Mit dem Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine, Teilplan NR) soll die räumliche Steuerungswirkung (sog. Konzentrationswirkung) der Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (= BSAB, sog. Abgrabungsbereiche) für Lockergesteine im Regierungsbezirk Köln vollumfänglich wiederhergestellt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde dieser Teilplan inhaltlich aus dem Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans für den gesamten Regierungsbezirk Köln herausgelöst.
In der Zeit vom 13. Januar 2025 bis einschließlich 13. Februar 2025 haben alle Interessierten die Möglichkeit, den Planentwurf zum Teilplan NR einzusehen, ihre Stellungnahme abzugeben und sich aktiv zu beteiligen.
Die Unterlagen und Informationen zur Abgabe einer Stellungnahme finden Sie hier: beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1010087 (Öffnet in einem neuen Tab)
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