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Bundesstadt Bonn

Luftfiltergeräte: Hersteller liefert frühestens ab Ende November

Die von der Stadt ausgeschriebenen und beauftragten 165 Luftfiltergeräte für Schulen und Kitas werden vom Hersteller aufgrund fehlender Komponenten, bedingt durch die derzeitige Materialknappheit am Weltmarkt und die hohe Nachfrage, dem Auftragnehmer der Stadt frühestens Ende November geliefert. Darüber hat die Stadtverwaltung die Schul- und Kita-Leitungen informiert. In den Räumen der Kategorie 2 muss daher auch weiterhin ein besonderes Augenmerk auf das Lüften gelegt werden.

Ursprünglich war geplant, dass die Anfang September in Auftrag gegebenen Luftfiltergeräte im Herbst geliefert und aufgestellt werden sollten. Inzwischen hat der Auftragnehmer das Städtische Gebäudemanagement (SGB) darüber informiert, dass der Hersteller Lieferschwierigkeiten hat. Nach jetzigem Stand werden die Luftfiltergeräte frühestens ab der 47. Kalenderwoche (ab 22. November) geliefert und können voraussichtlich erst ab Anfang Dezember aufgestellt werden.

Der Krisenstab der Stadt Bonn hatte Anfang August 2021 die Beschaffung und Aufstellung der Luftfiltergeräte beschlossen. Dabei hatte er sich an der Klassifizierung des Umweltbundesamtes (UBA) für Schul- und Kitaräume orientiert, die die Räume in drei Kategorien unterteilt.

  • Räume der Kategorie 1 sind ohne weitere technische Maßnahmen nutzbar, da sie entweder mit einer raumlufttechnischen Anlage ausgestattet sind oder die Fenster so weit geöffnet werden können, dass die Räume ausreichend gelüftet werden. 
  • Räume werden in die Kategorie 2 eingestuft, wenn keine raumlufttechnische Anlage vorhanden ist oder die Fenster nur kippbar sind bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt vorhanden sind. In Bonn wurden 150 Räume in Kitas und Schulen der Kategorie 2 zugeordnet. Zusätzlich wurden 15 weitere Luftfiltergeräte als Reserve bestellt.
  • Räume der Kategorie 3 können gar nicht belüftet werden. Diese elf Räume wurden aus der Nutzung genommen.

Die Ausstattung mit den Luftfiltergeräten in Räumen der Kategorie 2 soll nur eine vorübergehende Lösung sein, da sie die Zuführung von Frischluft zur Verringerung der CO2-Belastung nicht ersetzen. Langfristig sollen die betroffenen Räume mit einer dauerhaften Zu- und Abluft-Einrichtung oder weit sich öffnen lassenden Fenstern ausgestattet werden. Die Verwaltung wird für beides vom Bund und Land angekündigte Fördermöglichkeiten nutzen.

Lüften bleibt weiter essenziell

Mit der verzögerten Lieferung der Luftfiltergeräte hat sich der Krisenstab der Stadt beschäftigt. Räume der Kategorie 2 können weiterhin dann genutzt werden, wenn eine regelmäßige, CO2-App-gesteuerte Lüftung eingehalten wird. Lehr- und Kita-Kräfte sowie Schüler*innen sollten gleichermaßen darauf achten. Einen guten Anhaltspunkt gibt dazu der Lüftungsplan, den das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht hat. Kurz zusammengefasst sieht er folgendes vor:

  • Stoßlüften alle 20 Minuten für 3 bis 5 Minuten im Winter bzw. 10 bis 20 Minuten im Sommer
  • Lüften während der gesamten Pausen
  • wenn möglich querlüften

Bei der Querlüftung werden Fenster und Türe gleichzeitig geöffnet. Hierbei handelt es sich um die effektivste Lüftungsart, da sie die höchste Luftwechselrate bewirkt.

Beim Stoß- und Querlüften sinkt die Raumtemperatur nur um wenige Grad ab und steigt nach dem Schließen der Fenster wieder schnell an.

Dringend empfohlen wird daher bei allen Klassenräumen der Kategorie 2, die CO2-App der Landesunfallkasse NRW zu nutzen ( https://m.unfallkasse-nrw.de/meldung/lueften-leicht-gemacht-eine-kostenlose-app-gegen-dicke-luft-in-innenraeumen-1479.html (Öffnet in einem neuen Tab)). 

Mit der CO2-App wird anhand einfacher Angaben zur Raumgröße, der Anzahl der im Raum befindlichen Personen sowie der geplanten Aufenthaltsdauer für jeden fensterbelüfteten Raum der richtige Lüftungszeitpunkt berechnet. Vergleichsmessungen zur Qualitätssicherung mit einem professionellen CO2-Messgerät unter realen Bedingungen in Klassenräumen der Kategorie 2 im Schulzentrum Tannenbusch haben gezeigt, dass die Messwerte, selbst bei deutlichem Überschreiten des von der App ermittelten Zeitintervalls, 1.000 ppm CO2 nicht überschreiten bzw. im Einzelfall nur kurz tangieren (max. 1.050 ppm). Die mit einem professionellen CO2-Messgerät ermittelten Ergebnisse liegen damit deutlich unter dem Zielwert von 1.400 ppm als „spätestem Lüftungszeitpunkt zur Vermeidung einer niedrigen Luftqualität.

Bei konsequenter Berücksichtigung der zuvor genannten Lüftungsempfehlungen des UBA und gleichzeitiger unterstützender Nutzung der App zur Erkennung des notwendigen Lüftungszeitpunktes ist eine zwischenzeitliche Nutzung der Räume weiterhin sicher.

Das Lüften selbst sollte durch Kippen, bzw. wo dies möglich ist, durch Öffnen der Fenster bei gleichzeitigem Öffnen der Klassenzimmertür erfolgen. 

Zusätzlich weist der Krisenstab nach Beratung durch Prof. Dr. med. Martin Exner und Prof. Dr. med. Nico Mutters erneut auf die Bedeutung der Maskenpflicht im Unterricht hin.