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Bundesstadt Bonn

Schulen kehren am 31. Mai in den Präsenzunterricht zurück

Das NRW-Ministerium für Schule und Bildung hat am Donnerstag, 20. Mai, Informationen zum Schulbetrieb ab Montag, 31. Mai 2021, veröffentlicht.

An diesem Tag kehren grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter. Befolgen der Hygienekonzepte, Tragen von medizinischen Masken sowie Durchführung der an den Schulen eingesetzten Testverfahren (zweimal pro Woche Antigen-Schnelltest bzw. an Grund- und Förderschulen: „Lolli-Test“). Angesichts dieser Sicherheitsmaßnahmen ist über den Unterricht im Klassenverband hinaus auch eine Mischung von Schülergruppen möglich (z.B. Fremdsprachen, Religionsunterricht).

Für die Unterrichtstage nach Pfingsten, also vom 26. bis 28. Mai 2021, gelten noch die bisherigen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung fort.  

Betreuungsangebote

Mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ermöglicht das NRW-Schul- und Bildungsministerium auch wieder Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Die so genannte pädagogische Notbetreuung entfällt.

Offene und gebundene Ganztagsangebote und Betreuungsangebote können gemäß Coronabetreuungsverordnung ab dem 31. Mai 2021 im Rahmen der vorhandenen räumlichen und personellen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wiederaufgenommen werden, wenn ein Schulbetrieb in vollständiger Präsenz zulässig ist. Von der regelmäßigen Teilnahme an den Angeboten soll nur noch in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Ziel ist ein möglichst regulärer Angebotsumfang.  Auch der Betrieb von Schulmensen/Schulkiosken in allen Schulen ist gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzes und der Hygienevorschriften wieder möglich.

Sportunterricht

Sportunterricht kann grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet Sportunterricht in der Regel im Freien statt. Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig. Auch Schwimmunterricht soll wieder stattfinden, hierzu sollen nach Beschluss des Krisenstabes die Freibäder in Bonn genutzt werden.

Für den denkbaren Fall eines künftigen Wiederanstiegs der Inzidenzzahlen in einzelnen Kreisen oder kreisfreien Städten schließt das Schulministerium eine erneute Rückkehr in den Wechsel- oder gar Distanzunterricht nicht aus.