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Bundesstadt Bonn

Stadt setzt auf Carsharing als Teil der Mobilitätswende

Als Teil der Mobilitätswende fördert die Bundesstadt Bonn das Carsharing, bei dem sich unterschiedliche Nutzer*innen ein oder mehrere Kraftfahrzeuge teilen.

Stationsbasiert oder Freefloating

Im Jahr 2023 hat die Stadt im gesamten Gebiet von Bonn 155 stationsbasierte Carsharing-Stellplätze an mehr als 70 Standorten im öffentlichen Raum eingerichtet. Drei Unternehmen zahlen dafür Gebühren an die Stadt und können ihre Autos zur Nutzung anbieten. Sie sind derzeit dabei, nach und nach alle Stellplätze mit Fahrzeugen zu belegen. Hierbei steht jeweils einem Fahrzeug ein fest reservierter Stellplatz zur Verfügung; die Parkplatzsuche entfällt. Ein weiterer Ausbau des Angebots ist angestrebt.

Daneben gibt es in Bonn für Unternehmen auch die Möglichkeit, so genannte Freefloating Systeme anzubieten. Diese Fahrzeuge können in einem vom Anbietenden definierten Bereich abgeholt bzw. geparkt werden. In Bonn gibt es dieses für E-Scooter, Motorroller, Fahrräder und bisher auch beim Carsharing.

Die Stadt bedauert, dass sich der Carsharing-Anbieter Miles zum 1. Februar 2024 aus Bonn zurückziehen wird und verweist auf die bestehenden unterschiedlichen Carsharing-Angebote. Die Stadt setzt weiterhin auf den Ausbau von Carsharing.

Faire Rahmenbedingungen für alle

Ende 2023 hat die Stadt Bonn, wie viele andere Städte, für die Freefloating-Systeme eine Sondernutzungsgebührenordnung eingeführt. Die geänderte Sondernutzungsgebührensatzung wird voraussichtlich Ende Februar 2024 in Kraft treten. Zum einen soll darüber die Freefloating-Leihmobilität reguliert werden. Zum anderen sollen faire Rahmenbedingungen geschaffen werden, da auch die Anbietenden des stationären Carsharings Gebühren an die Stadt zu entrichten haben. Im Zusammenhang mit dem Ratsbeschluss hatte die Stadtverwaltung die Anbietenden von Freefloating-Systemen über die Pläne, Sondernutzungsgebühren zu erheben, informiert. 

Gebühr pro Fahrzeug statt Parkgebühren

Dadurch zahlen demnächst alle Anbietenden von Leihmobilität für die Nutzung des öffentlichen Raums monatlich einen festen Betrag pro Fahrzeug im Stadtgebiet (z.B. pro Pkw 88,53 Euro/Monat, je E-Scooter 6,22 Euro/Monat oder für ein Fahrrad 0,49 Euro/Monat). Im Gegenzug wurde zur Förderung der Leihmobilität beschlossen, dass Anbietende von Carsharing-Pkw im Freefloating von Parkgebühren befreit werden. Die Carsharing-Pkw können auch in bewirtschafteten Mischgebieten (Parkzonen mit Parkgebührenpflicht oder Bewohnerparkausweis) kostenlos parken. Das macht die Kosten für die Anbietenden aus Sicht der Stadtverwaltung kalkulierbarer als zuvor und war in Gesprächen auch ein großes Anliegen der Anbietenden.

Carsharing auch auf privaten Flächen

Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass es neben den Systemen des stationsbasierten Carsharings und des Freefloating-Carsharings im öffentlichen Straßenraum weitere Angebote in Bonn gibt. Dafür haben Carsharing-Organisationen auf privaten Grundstücken Stellflächen für ihre Fahrzeuge angemietet.

Infos zum Thema im Internet

Informationen zum Thema Carsharing hat die Bundesstadt Bonn auf ihren Internetseiten zusammengestellt:  www.bonn.de/carsharing (Öffnet in einem neuen Tab).