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Bundesstadt Bonn

Nutzen statt besitzen: Carsharing in Bonn

Auf dieser Seite

  1. 1. Was ist Carsharing und für wen ist es geeignet?
  2. 2. Welches Carsharing-Angebot gibt es in Bonn?
  3. 3. Warum gibt es Carsharing im öffentlichen Raum?
  4. 4. Wo finde ich weiterführende Informationen?
  5. 5. Aktuelle Meldungen zum Thema
Vorher – nachher: Ein Carsharing-Fahrzeug ersetzt bis zu 20 private Pkw.

Die Bundesstadt Bonn erweitert ihr Carsharing-Angebot: Zusätzlich zu den zahlreichen von den Carsharing-Organisationen auf privaten Grundstücken bereits angemieteten Stellflächen werden aktuell im öffentlichen Straßenraum an 73 Standorten im gesamten Stadtgebiet 155 neue Carsharing-Standplätze eingerichtet. Für die Bonner*innen soll das neu geschaffene Angebot eine gute Alternative zu einem eigenen Auto bieten und damit ein wichtiger Teil der Mobilitätswende in Bonn sein.

1. Was ist Carsharing und für wen ist es geeignet?

Beim Carsharing teilen sich unterschiedliche Nutzer*innen meist mehrere Fahrzeuge. Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit dem jeweiligen Carsharing-Anbietenden. Die Nutzer*innen buchen sich „ihr“ gewünschtes Fahrzeug per App, im Internet oder telefonisch. Der Nutzungspreis setzt sich in der Regel aus der genutzten Zeit und den gefahrenen Kilometern zusammen. In diesem Preis sind alle Kosten wie Benzin, Wartung, Reparatur etc. inbegriffen. 

Das Fahrzeug kann über die App und/oder über eine Chipkarte geöffnet werden. Der Fahrzeugschlüssel sowie auch die Tankkarte befinden sich im Fahrzeug. In der Regel werden unterschiedliche Fahrzeugklassen vom Kleinwagen bis zum Transporter angeboten.

Carsharing ist für alle geeignet, die ein Fahrzeug für einen bestimmten, zeitlich begrenzten Bedarf benötigen. Damit können z.B. Wochenendeinkäufe, Urlaubsfahrten, Transporte bestimmter Sperrgüter getätigt werden. In der Regel werden unterschiedliche Fahrzeugklassen vom Kleinwagen bis zum Transporter angeboten, sodass für jeden Bedarf ein passendes Fahrzeug angeboten wird.

Carsharing ist in der Regel bis zu einer jährlichen Kilometerleistung von 10.000 Kilometer kostengünstiger als ein eigenes Fahrzeug, da keine Ausgaben für Steuern, Versicherungen, Reparaturen sowie den Wertverlust des Autos anstehen.

Folgende Systeme unterscheiden sich hinsichtlich Möglichkeit der Vorreservierung und Stationierung der Fahrzeuge:

  1. Stationsgebundenes Carsharing:
    Hierbei steht jeweils einem Fahrzeug ein fest reservierter Stellplatz zur Verfügung. Die Parkplatzsuche entfällt. Die Fahrzeuge können nach Bedarf Stunden oder Monate im Voraus reserviert werden. Diese Variante ist die preisgünstigste, da eine höhere Auslastung pro Fahrzeug wahrscheinlich ist.
  2. Free-floating Carsharing:
    Diese Fahrzeuge können in einem vom Anbietenden definierten Bereich abgeholt bzw. geparkt werden. Der Rückgabezeitpunkt muss bei Buchung nicht angegeben werden. Die Ortung der Fahrzeuge erfolgt in der Regel per Smartphone.

2. Welches Carsharing-Angebot gibt es in Bonn?

Wo kann ich – über das Carsharing-Angebot hinaus – Transporter online mieten?

Auch wenn einmal größere und schwere Lasten zu transportieren sind, gibt es einfache Alternativen zum eigenen Pkw. Die meisten Carsharing-Angebote umfassen auch die Ausleihe von Transportern. Aber auch für Bonner*innen, die ganz ohne Auto mobil sein können und wollen, gibt es Transporter-Vermietungen, bei denen online unabhängig von Öffnungszeiten bequem gebucht werden kann: 

 CarlundCarla (Öffnet in einem neuen Tab)

 Studibus (Öffnet in einem neuen Tab)

3. Warum gibt es Carsharing im öffentlichen Raum?

Die Stadt Bonn befürwortet eine Ausweisung von Stellplätzen für stationäres Carsharing im öffentlichen Straßenraum in ihrem Stadtgebiet, um dem Carsharing-Angebot einen deutlichen Impuls zu geben.

Damit wird Carsharing künftig nicht nur in den Innenstadtlagen, sondern auch in vielen Randbereichen zur Nutzung bereitstehen.

Übersichtskarte

Eine Übersicht über die Standorte zeigt Ihnen diese Karte:

Die Stationen werden in Anlehnung an den  Gestaltungsleitfaden Mobilstationen Nordrhein-Westfalen (Öffnet in einem neuen Tab) auf dem Boden markiert und analog der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschildert.

Damit das System für alle Nutzenden verlässlich ist, ist das Ordnungsamt angehalten, die Anzahl an Fremdparkenden gering zu halten. Das Bußgeld für Falschparker auf ausgewiesenen Carsharing-Stellplätzen beträgt laut Bußgeldkatalog des Bundes 55 Euro. Etwaig müssen Falschparkende sogar Abschleppkosten zahlen.

 

4. Wo finde ich weiterführende Informationen?

5. Aktuelle Meldungen zum Thema