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Bundesstadt Bonn

Führerscheinumtausch: Frist für Jahrgänge 1959 bis 1964 bis 19. Januar 2023

Die Stadt Bonn weist darauf hin, dass die gesetzliche Frist für den Umtausch von grauen oder rosafarbenen Papierführerscheinen in Führerscheine im Scheckkartenformat für Menschen der Jahrgänge 1959 bis 1964 am 19. Januar 2023 ausläuft.

Umtausch digital oder bei Bürgerdiensten möglich

Bonner*innen, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind (das sind insgesamt 27.141 Menschen) und noch nicht im Besitz eines Führerscheins im Scheckkartenformat sind, können das Anliegen digital über das Serviceportal der Stadt Bonn unter  https://service.bonn.de (Öffnet in einem neuen Tab) einreichen. Dazu muss unter dem Reiter „Dienstleistungen A-Z“ die Dienstleistung „Führerschein-Umtausch in den Führerschein im Karten-Format“ ausgewählt werden. Anfallende Gebühren können einfach über e-Payment (Paypal, Lastschrift oder Giropay) bezahlt werden. 

Für die Beantragung dieser Dienstleistungen ist eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises notwendig. Außerdem ist eine Anmeldung im Servicekonto.NRW unter  www.servicekonto.nrw (Öffnet in einem neuen Tab) erforderlich. Mit dem dort einmalig eingerichteten Nutzungskonto haben Bürger*innen nicht nur Zugang zum Serviceportal der Stadt Bonn, sondern zu allen Online-Anwendungen des Landes und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Mit der Kampagne „der Lappen geht, die Karte kommt“ hat die Stadt eine Werbekampagne für das digitale Angebot ins Leben gerufen, um zum einen die Nutzung des Online-Dienstes zu fördern und zum anderen auch die Personen, die von der vorgenannten Regelung betroffen sind, auf die Umtauschpflicht aufmerksam zu machen. Daher werden im Rahmen der Kampagne unterschiedliche Kanäle genutzt, insbesondere Info-Screens und Roadsite-Screens, aber natürlich auch Social-Media-Plattformen.

Unabhängig davon ist es dennoch weiterhin möglich, einen Umtauschtermin bei den Bürgerdiensten der Stadt Bonn – entweder im Dienstleistungszentrum im Stadthaus oder in den Außenstellen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel oder Hardtberg – zu vereinbaren. Die Terminvereinbarung ist online unter  www.bonn.de/termine (Öffnet in einem neuen Tab) oder telefonisch unter der Nummer 0228 - 776677 möglich. 

Beim Umtausch ist ein aktuelles Lichtbild vorzulegen. Dies kann entweder zum Termin mitgebracht oder am Selbstbedienungsterminal vor Ort kostenpflichtig) erstellt werden. Ein aktuelles Bild ist erforderlich, um bei Kontrollen die Identifikation des Fahrzeugführenden zu erleichtern. 

Fahrerlaubnis erlischt nicht

Aufgrund zahlreicher Nachfragen weist die Stadt zudem darauf hin, dass Bürger*innen, die den Umtauschtermin verpasst haben, sich keine Sorge machen müssen, dass sie deshalb nicht mehr Auto fahren dürften. Mit dem Ablauf der Umtauschfrist erlischt nicht zugleich die Fahrerlaubnis. Der Verstoß gegen die Umtauschpflicht stellt allerdings eine Ordnungswidrigkeit dar, weil kein gültiger Führerschein vorgelegt werden kann. 

Hintergrund Pflichtumtausch von Führerscheinen

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2033 in einen europaeinheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat mit Befristungsdatum umgetauscht werden. Der Pflichtumtausch soll nach dem Willen des Gesetzgebers sukzessive erfolgen. Die Jahrgänge 1953 bis 1958 mussten ihre grauen oder rosafarbenen Papierführerscheinen bereits bis zum 19. Juli 2022 umtauschen und sind, falls das noch nicht geschehen ist, nach wie vor verpflichtet, den Umtausch in die Wege zu leiten. In diese Jahrgänge fallen insgesamt 20.710 Personen, allerdings kann die Zahl derer, die der Umtauschpflicht noch nicht nachgekommen sind, nach Angaben der Stadt nicht genau ermittelt werden. Der Anteil wird aber auf 60 Prozent geschätzt. 

Insgesamt handelt es sich in Bonn um 118.062 Personen, die bis 19. Januar 2025 ihre Führerscheine umtauschen müssen.

Informationen im Internet