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Smart City Bonn

Onlinezugangsgesetz in der Praxis – Teil 5

Wir berichtigen in loser Folge über die Umsetzung von IT-Themen in der kommunalen Praxis.

Veröffentlicht am 8. November 2022

Wir berichten in loser Folge über die Umsetzung von IT-Themen in der kommunalen Praxis.

Das Onlinezugangsgesetz sieht vor, dass bis zum 31.12.2022 ausgewählte Verwaltungsleistungen den Bürger*innen online zugänglich gemacht werden. Die Stadt Bonn ist für die Umsetzung von 471 Einzelleistungen zuständig. Dieses Ziel wird leider nicht im vollen Umfang erreicht werden. Die kommunale Ebene kann derzeit nicht abgekoppelt von der Landes- und Bundesebene betrachtet werden, da eine große Abhängigkeit zwischen diesen Akteuren besteht. Die Kommunen sind darauf angewiesen, dass der Bund und die Länder Strukturen zur effektiveren und effizienteren Umsetzung schaffen, wie die Modernisierung der Register und die Anpassung rechtlicher und technischer Grundlagen.

Prozessmanagement

Der Hauptfokus in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bei der Stadt Bonn liegt nicht nur in der reinen Digitalisierung der bestehenden Anträge, sondern vor allem in der Optimierung der Prozesse. Nachhaltige Prozesse und Infrastrukturen sind ein wichtiges Ziel bei der Verwaltungsdigitalisierung. Für jedes Projekt, ausgenommen die Kurzintegrationen, wurde eine umfangreiche Prozessaufnahme durchgeführt, in der die Optimierungsmöglichkeiten herausgestellt wurden. Bei den Kurzintegrationen wurden Prozesse nur an den Stellen aufgenommen, an denen es absolut notwendig ist. Bei der Prozessaufnahme wurde nicht nur der Prozess der antragstellenden Person betrachtet, sondern auch die internen Prozesse analysiert. Mithilfe der Prozessmanagementplattform PICTURE wurden die Prozesse anschließend visualisiert, so dass ein Soll-Prozess erstellt werden konnte. Dieser Soll-Prozess wurde dann in enger Absprache mit der IT geplant und umgesetzt. Durch den regelmäßigen Turnus der Priorisierung anhand ausgewählter Kriterien (Priorität des Bundes, Fallzahl pro Monat und bereits vorhandener Reifegrad) kann sichergestellt werden, dass die bereits bei der Stadt Bonn integrierten Online-Dienste die wichtigsten und am häufigsten genutzten Verwaltungsdienstleistungen sind.

OZG-Booster

Der IT-Planungsrat hatte im Mai diesen Jahres 35 EfA-Leistungen, sog. OZG-Booster, beschlossen, die priorisiert umgesetzt werden sollen. Davon wurden bisher lediglich drei OZG-Booster zur umfassenden Nachnutzung in NRW bereitgestellt. Die Nachnutzung der EfA-Dienste gestaltet sich als Kommune aufgrund der mangelnden Kommunikation auf Seiten der Projektleitung des Landes als sehr schwierig. Ein Beispiel hierfür ist der OZG-Booster „Einbürgerung“. Im Dezember letzten Jahres wurde dieser Dienst technisch bereits an das Serviceportal angebunden und anschließend getestet. Die Einbürgerung konnte jedoch bis jetzt noch nicht online gesetzt werden, da die OZG-Koordinierungsstelle d-NRW bisher noch kein Vertragswerk (Einzelabruf) für die Kommunen bereitgestellt hat. Von den 35 OZG-Boostern sind 24 Leistungen noch in der Umsetzung und können derzeit nicht nachgenutzt werden. Außerdem liegt die Zuständigkeit von vier Dienstleistungen nicht bei der Stadt Bonn. Für den Führerschein-Antrag, die Verpflichtungserklärung und den Dienst „Gewerbesteuer Online“ startet der Roll-Out laut dem KDN im November/Dezember 2022. Es gibt zurzeit lediglich drei Dienstleistungen, bei der die Möglichkeit der Nachnutzung besteht. Davon stehen den Bonner Bürger*innen sowohl der Wohngeld-Antrag als auch der BAföG-Antrag bereits online zur Verfügung. Für die Nachnutzung der Dienstleistung „Aufenthaltstitel“ werden zurzeit auf Seiten der Stadt Bonn Informationen eingeholt. Die Erwartungen an die OZG-Booster konnten aus unserer Sicht leider nicht erfüllt werden.

Kampagne

Es wird derzeit eine weitere Kampagne für Ende dieses Jahres geplant. Im Rahmen der Kampagne soll die Online-Beantragung des Führerschein-Umtauschs im Serviceportal beworben werden. Für die Antragstellung ist die Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis (eID) notwendig, die bisher jedoch noch nicht in der breiten Bevölkerung bekannt ist. Daher soll die eID-Funktion ebenfalls Teil der Kampagne sein. Von dem gesetzlichen Führerschein-Umtausch in den neuen EU-Kartenführerschein sind alle Führerscheine betroffen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden. Dieser Umtausch erfolgt in gestaffelten Firsten je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr. Insgesamt sind 118.062 Bonner*innen vom Führerschein-Umtausch betroffen, wodurch wir eine potenziell sehr hohe Fallzahl im Serviceportal erzielen könnten. Die Kampagne soll auf den Road-Side-Screens, Multi-Lite-Screens sowie auf den Info-Screens am Hauptbahnhof ausgestrahlt werden. Die Social-Media-Kanäle werden ebenfalls für diese Kampagne genutzt.

Ausblick

Einige große Projekte sind nun auch auf der Zielgeraden und werden im Laufe dieses Jahres noch in das Serviceportal integriert werden. Hierunter zählt u.a. die Belehrung zum Infektionsschutzgesetz, Schülertickets und deren Ermäßigung beantragen sowie die Abgabe der Zweitwohnungssteuererklärung. Auch wird es ab Januar in Bonn möglich sein Trautermine direkt online über das Serviceportal zu reservieren.

Die erste Frist zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes endet am 31.12.2022. Es wird derzeit noch von Bund und den Ländern über die Fortschreibung des Onlinezugangsgesetzes beraten: Das sogenannte OZG 2.0. Während das Onlinezugangsgesetz derzeit den Fokus nur auf die digitale Antragsstellung legt, soll im OZG 2.0 neben der Antragstellung auch die internen Prozesse, also das Backend, mitgedacht werden. An der Anpassung veralteter interner Prozesse lag auch die große Kritik am OZG. Die Stadt Bonn hat von Anfang an eine solche durchgängige Digitalisierung durchgeführt und wird dies auch weiterhin anstreben.