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Bundesstadt Bonn

Interviewer*innen für den Zensus 2022 gesucht

Von Mai bis August 2022 findet in Deutschland wieder der Zensus – auch bekannt als Volkszählung – statt. Für die Befragung von Haushalten und an Wohnheimen sucht die Stadt Bonn derzeit Interviewer*innen.

Mit dem Zensus ermitteln die statistischen Bundes- und Landesämter, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Diese statistischen Erhebungen finden grundsätzlich alle zehn Jahre statt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus allerdings von 2021 in das Jahr 2022 verschoben. Die Melderegister der Kommunen liefern die Ausgangsdaten für die Stichprobe, auf deren Basis der Zensus stattfindet. Das Ergebnis verbessert die Datenbasis für viele politische Entscheidungen.

Persönliche Haushaltsbefragung ab 15. Mai

Ab dem Zensusstichtag 15. Mai 2022 bis Mitte August 2022 suchen die Erhebungsbeauftragten der Städte und Gemeinden die in der Stichprobe gezogenen Anschriften sowie Wohnheime auf und erfassen die Daten der dort lebenden Personen. Die Befragten erhalten außerdem die Zugangsdaten zu einem weiterführenden Online-Fragebogen. Bei Bedarf unterstützen die Erhebungsbeauftragten beim Ausfüllen der Fragebögen. 

Für die Haushaltsbefragung in Bonn sucht die Stadt derzeit Interviewer*innen. Die Ehrenamtlichen erhalten eine attraktive Aufwandsentschädigung und können ihre Arbeitszeit weitestgehend frei einteilen. Alle notwendigen Kenntnisse werden vorab in Schulungen, die für März und Anfang April geplant sind, vermittelt. Eine Hotline unterstützt bei Problemen, die bei den Befragungen vor Ort auftreten könnten. Volljährige interessierte Bürger*innen können sich melden unter der Telefonnummer 0228 – 77 60060 oder per E-Mail an  zensusbonnde.

Schriftliche Eigentümer*innen-Befragung

Zusätzlich wird für den Zensus eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Hierfür werden alle privaten Eigentümer*innen von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Diese Befragung erfolgt rein schriftlich und zentral durch das Statistische Landesamt.